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Allgemeine Informationen zur Telematikinfrastruktur

Stand: November 2025

1. Empfehlung vorab

Wie Sie mit Sicherheit schon gehört haben, wurde die Anschlusspflicht für die Heilmittelerbringer vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 verschoben.

Trotzdem ist es empfehlenswert, sich jetzt um die TI-Anbindung zu kümmern:

  • Jetzt können Sie das Thema noch ohne Zeitdruck angehen und sich ohne Stress mit der „TI vertraut machen“ – und es gibt eine Gegenfinanzierung (siehe Punkt 4).
  • Je länger Sie zögern, desto wahrscheinlicher werden sich größere Wartezeiten (z. B. bei den Kartenbestellungen) ergeben.
  • Sie können aktuell schon „sichere E-Mails“ (KIM) innerhalb der TI an Arztpraxen schicken, z. B. mit dem Therapiebericht. Die Nutzung auf ärztlicher Seite steigt kontinuierlich an.

Und weitere TI-Funktionen wie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) werden sicher kommen.

 

2. Zusammenfassung

Das Thema Telematikinfrastruktur (TI) wird immer präsenter.

Nach wie vor berichten uns viele THEORG Anwender, dass Sie von verschiedenen Akteuren der Branche zum Thema „Telematikinfrastruktur“ verunsichert oder auch bedrängt werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Sie müssen weder die Software wechseln noch hat die Anbindung an die TI etwas mit der Abrechnung zu tun.

Gerne informieren wir Sie kurz und sachlich:

Die „Telematikinfrastruktur“ (TI) ist die Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie dient dem sicheren Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten. Bisher stand diese Plattform nur Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw. offen.

Wenn die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) kommt (voraussichtlich in 2028), werden sich viele Abläufe vereinfachen.
Rezepte abtippen, fotografieren, scannen, taxieren, bedrucken, sortieren, versenden und archivieren gibt es dann nicht mehr.

Natürlich können Sie von uns die zu THEORG passende TI-Anbindung erhalten. Unsere TI-Anbindung wurde für den modernsten Standard (TI-Gateway) entwickelt.
Täglich lassen sich zunehmend mehr THEORG-Anwender hierüber an die TI anbinden.

Die monatlichen Kosten für die TI-Anbindung inkl. einem gematik-zertifizierten Kartenlesegeräts scheinen mit 158,00 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) relativ hoch.
Allerdings werden Ihnen diese Kosten (wie Ärzten auch) vom GKV-Spitzenverband erstattet. Somit ist die TI-Anbindung für Sie in der Regel kostenlos.

Sie wollen Ihren THEORG jetzt an die TI anbinden? Unter folgendem Link finden Sie den Bestellschein: www.sovdwaer.de/files/einzelseiten/THEORG-TI/IDT_Bestellschein_TI.pdf. Wir begleiten Sie von der Anmeldung über die Installation bis zum Antrag für die Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband.

Und sollten noch Fragen offen sein, informieren Sie sich doch einfach in unseren Info-Webinaren zur Telematikinfrastruktur.
Melden Sie sich unter https://sovdwaer.de/schulungen/webinar-telematikinfrastruktur an.

Mit THEORG sind Sie auf der sicheren Seite. Wir schließen Sie einfach an die TI an – mit einer perfekten Lösung aus einer Hand.

 

3. Ändert sich die Rezeptabrechnung wegen der TI?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass der Abrechnungsprozess für Heilmittelverordnungen durch die Anbindung an die TI vorerst NICHT geändert wird.

Mehrere Tausend THEORG-Kunden rechnen bereits heute direkt mit den Kostenträgern per digitaler Direktabrechnung ab. Die Erfahrung unserer Kunden zeigt, dass die Kostenträger fristgerecht und anstandslos bezahlen.

Mit Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung entfällt dann auch noch der Versand der Papierbelege, womit das Verfahren noch einfacher wird.

 

4. Gesetzliche Fristen

Es gibt aktuell folgende Fristen:

  • Zum 01.10.2027 müssen alle Heilmittelerbringer in Deutschland an die TI angebunden sein.

    Diese Frist wurde im November 2025 vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 verschoben. Trotzdem empfehlen wir, sich jetzt um das Thema zu kümmern.

  • Zum 01.01.2027 müsste in Deutschland die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) eingeführt werden.

    Diese gesetzliche Frist wurde zwar noch nicht verschoben, aber sie kann aus zwei Gründen nicht eingehalten werden:

    -    Die Pflicht zur Anbindung ist nach aktuellem Stand 10 Monate nach dieser Frist. Somit ist das Datum hier nicht mehr relevant.

    -    Seitens der verantwortlichen Stelle (gematik) begann die Arbeit am Projekt im November 2025. Nach aktuellem Stand geht die gematik von einer Einführung in 2028 aus.

 

5. Was kostet mich die TI-Anbindung?

Die Kosten für eine TI-Anbindung können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Der GKV-Spitzenverband vergütet die Kosten für die TI-Anbindung in der Höhe, die zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.

Eine Finanzierungsvereinbarung für den Bereich der Physiotherapie lag schon länger vor. Für die Bereiche Ergotherapie, Logopädie und Podologie gibt es seit August 2025 ebenso eine Finanzierungsvereinbarung. Die Regelungen sind faktisch identisch mit den Regelungen im Bereich der Physiotherapie. Allerdings können nach aktuellem Stand die Beträge für die Ergotherapie, Logopädie und Podologie geringfügig geringer ausfallen.

Die Kosten einer TI-Anbindung über uns liegen unter dem Betrag, den eine Praxis vom GKV-Spitzenverband vergütet bekommt.

Für die TI-Anbindung erhalten Sie für das Jahr 2025 monatlich folgende Beträge:

  • TI-Pauschale: 207,93 €

    Dies ist der Betrag für die eigentliche Anbindung an die TI.

  • TI-Pauschale Zuschlag 7,77 €

    Über diese Pauschale wird die Größe einer Praxis berücksichtigt. Diese Pauschale erhalten Sie für jeden Mitarbeitenden mit eHBA.

Gemäß der aktuellen Finanzierungsvereinbarung werden die Beträge jährlich erhöht.

Der Antrag zur Finanzierung muss von der Praxis im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes gestellt werden (https://antraege.gkv-spitzenverband.de). Dieser kann erst gestellt werden, wenn die TI-Anbindung abgeschlossen ist.

Die Auszahlung des Betrags erfolgt quartalsweise, nach aktueller Regelung Mitte des letzten Monats im Folgequartal (beispielsweise erfolgt die Auszahlung für die Monate Januar bis März dementsprechend Mitte Juni).

 

6. Bestellung der TI-Anbindung

Unter folgendem Link finden Sie den Bestellschein: https://sovdwaer.de/files/einzelseiten/THEORG-TI/IDT_Bestellschein_TI.pdf. Wir begleiten Sie von der Anmeldung über die Installation bis zum Antrag für die Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der aktuell stark steigenden Nachfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Bestellung beinhaltet:

  • TI-Zugang (TI-Gateway inkl. erforderlicher Software-/Web-Applikationen)

  • gematik-zertifiziertes Kartenterminal

  • ein KIM-Postfach

  • Support-Leistungen hierzu (Inbetriebnahme, Störungsbehebung)

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