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Ergotherapie: Blankoverordnung ab 01.04.2024

zuletzt aktualisiert am: 24.04.2024

Der GKV-Spitzenverband hat eine neue Vereinbarung zur „Blankoverordnung“ im Bereich Ergotherapie veröffentlicht, die ab dem 01.04.2024 gilt.

Ein Update mit angepassten Funktionen zur Blankoverordnung befindet sich in der Umsetzung. Es steht noch nicht zur Verfügung. Es wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai veröffentlicht.

Dieser Beitrag unterteilt sich in Vorbereitungen, Überlegungen, konkrete „Umsetzungstipps“ (Thema 7.) und wird laufend aktualisiert. Schauen Sie gern regelmäßig „rein“!

Info (vom 24.04.24): Die „PostbeamtenkasseA“ schließt sich der GKV-Vereinbarung zur Blankoverordnung in allen Punkten an. Der Preislistenservice wird für diesen Tarif die Preise in Kürze anbieten.

Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit und korrekte Auslegung der einzelnen Themen.

1. Kurzer Überblick über die neuen Regelungen zur Blankoverordnung

Einzelheiten zur neuen Vereinbarung „Blankoverordnung“ im Bereich Ergotherapie (gültig ab 01.04.2024) können Sie direkt auf der Seite des GKV nachlesen (ganz nach unten scrollen):

Vereinbarungen im Bereich Ergotherapie - GKV-Spitzenverband

  1. Ab dem 01.04.2024 können Arztpraxen „Blankoverordnungen“ ausstellen. Das Wort „Blankoverordnung“ muss im Feld „Heilmittel“ stehen.

  2. Eine Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig. Es gilt die Frist von 28 Tagen bis zum Beginn der Behandlung, weitere Fristen gelten nicht. Unterbrechungen müssen nicht begründet werden.

  3. Möglich ist dies vorerst nur für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4.

  4. Blankoverordnungen können von Ergotherapie-Praxen abgerechnet werden, nicht von Krankenhäusern, Kurbetrieben und sonstigen therapeutischen Heilpersonen.

  5. Zum 01.04.2024 werden für die Blankoverordnungen neue Heilmittelpositionen mit gesonderten Positionsnummern und Preisen eingeführt. Primäre Heilmittel werden dann in Zeitintervallen (à 15 Minuten) und nicht mehr als „eine Leistung“ abgerechnet.

  6. Pro Termin können die Behandlungen zwischen 30 Minuten (2 Zeitintervalle) und 180 Minuten (12 Zeitintervalle) dauern.

  7. Für Vor-, Nachbereitung und Dokumentation kann pro Behandlungstermin ein Zeitintervall abgerechnet werden, die sogenannte „VND-Zeit“.

  8. Es können mehrere primäre Heilmittel pro Tag behandelt werden.

  9. Die Zuzahlung kann variieren. Lesen Sie dazu mehr im Thema 6 „Überlegungen zur Zuzahlung“.

  10. Auf einer Blankoverordnung muss zusätzlich zum Datum der Leistungserbringung, der Behandlung und der Unterschrift des Patienten jetzt auch die Dauer der Behandlung in Minuten vermerkt werden.

2. Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen MIT Preislistenservice

Wichtig: Die Heilmittel werden zwar pro Zeitintervall berechnet, unterscheiden sich aber sehr von BG-Zeitintervallen. Legen Sie die Heilmittel daher auf gar keinen Fall als 30-Minuten-Behandlung oder 45-Minuten-Behandlung und dem „doppelten“ oder „dreifachen“ Preis an! Sie brauchen ausschließlich das 15-Minuten-Heilmittel für jede mögliche Behandlung.

Kunden mit Preislistenservice warten bitte ab. Der Preislistenservice wird in Kürze die neuen Leistungen einspielen können. Bitte legen Sie NICHT selbstständig Leistungen an!

Der Preislistenservice meldet neue Preise und zeigt den Hinweis: „Es sind Leistungen entfallen oder hinzugekommen. Weitere Details unter {Details öffnen}.“

  1. Klicken Sie auf {Details öffnen}.
  2. Es werden Ihnen alle neuen Heilmittel angezeigt. Prüfen Sie, welche Heilmittel Sie benötigen und klicken Sie bei den betreffenden Heilmitteln auf [Heilmittel anlegen].
  3. Sind alle Heilmittel, die Sie benutzen möchten, angelegt, so klicken Sie auf [Alle Preise einspielen].

 

Tipp: Sollte es versäumt worden sein, die {Details} zu öffnen und die neuen Heilmittel über den Preislistenabgleich direkt neu anzulegen, so können Sie die benötigten Heilmittel auch später noch anlegen.

Gehen Sie dazu in {Stammdaten} {Heilmittel} auf {Neu}. Wählen Sie Ihr „Ergo-Preislisten-Set“ aus und geben Sie im folgenden Fenster die Referenznummer der Leistung ein, die Sie anlegen möchten. Die Referenznummer ist dabei die Positionsnummer der Leistung. THEORG erkennt die Leistung und schlägt Ihnen ein Kürzel und eine Leistungsbezeichnung vor. Bei [Weiter] zeigt Ihnen THEORG die gefunden Preise an und Sie können das Heilmittel fertig [Anlegen].

Alle neuen Heilmittel mit Positionsnummer (Referenznummer in THEORG) können Sie der „Anlage 2: Vergütung“ auf der Homepage des GKV entnehmen (nach unten scrollen): Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel

3. Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen OHNE Preislistenservice

Wichtig: Die Heilmittel werden zwar pro Zeitintervall berechnet, unterscheiden sich aber sehr von BG-Zeitintervallen. Legen Sie die Heilmittel daher auf gar keinen Fall als 30-Minuten-Behandlung oder 45-Minuten-Behandlung und dem „doppelten“ oder „dreifachen“ Preis an! Sie brauchen ausschließlich das 15-Minuten-Heilmittel für jede mögliche Behandlung.

Kunden ohne Preislistenservice können die neuen Leistungen bereits anlegen.

Auf Blankoverordnungen dürfen ausschließlich die neuen „Blankoverordnungs-Heilmittel“ benutzt werden. Das betrifft zum Beispiel auch ergänzende Heilmittel und den Hausbesuch. Für alle „Blankoverordnungs-Heilmittel“ gibt es separate neue Positionsnummern!

Welche neuen Leistungen zum 01.04.2024 auf Blankoverordnungen genutzt werden müssen, können Sie der „Anlage 2: Vergütung“ auf der Homepage des GKV entnehmen (nach unten scrollen): Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel

Bitte legen Sie alle Positionen an, die Sie benötigen!

Da die neuen Leistungen erst ab dem 01.04.2024 erbracht werden dürfen, muss zunächst unter {Stammdaten} {Heilmittel} ein neuer Gültigkeitsbereich ab dem 01.04.2024 für alle gesetzlichen Krankenkassentarife angelegt werden.

In folgendem Video wird erklärt, wie man einen neuen Gültigkeitsbereich manuell anlegt: Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo

Anschließend können die Heilmittel über {Neu} angelegt und hierbei Preise und Positionsnummern eingegeben werden.

  1. Wählen Sie für eine neue Leistung ein aussagekräftiges Kurzzeichen und ...

  2. ... eine aussagekräftige Leistungsbezeichnung.

  3. Achten Sie auf die korrekte Leistungsklasse.

    Tipp: „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“ legen Sie als „Berichtsposition“ an.

4. Sind weitere Vorbereitungen in THEORG notwendig?

Nein, Sie müssen keine weiteren Vorbereitungen in THEORG treffen.

5. Überlegungen zur Terminierung

Sie haben nun bei Patienten mit einer Blankoverordnung eine größere Freiheit, die Therapie bei der

  • Auswahl der Heilmittel,

  • Anzahl der Termine und

  • Länge der Behandlung

zu variieren. Diese „Freiheit“ muss aber in den Praxisalltag mit vollen Terminplänen, langen Wartelisten etc. integriert werden. Aus Gesprächen mit verschiedenen Ergotherapie-Praxen ergeben sich folgende mögliche Szenarien:

Variante 1:

Die Terminierung erfolgt wie bisher (Auswahl der Heilmittel, Anzahl der Termine pro Woche, Dauer der Behandlung).

Variante 2:

Wie Variante 1, aber „spontan“ (z. B. durch Absage eines anderen Termins) wird eine Behandlung verlängert.

Variante 3:

Sie haben genügend Lücken, um die „Freiheit“ auszuschöpfen und Termine „wirklich zu variieren“.

Besprechen Sie die Szenarien im Praxis-Team und stimmen Sie sich ab.

6. Überlegungen zur Zuzahlung

Wann sollte die Zuzahlung kassiert werden? Die Höhe der Zuzahlung kann je nach Menge und Anzahl der Zeitintervalle variieren und kann sich über die Behandlungszeit verändern. Dennoch muss der Patient über die zu erwartende Höhe und auch Rückzahlungsansprüche informiert werden (Blankoverordnungsvertrag §3 Absatz 2).

Welche Strategien sind denkbar?

  1. Kassieren zum Schluss
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren.
    Kassieren nach dem letzten Termin.

    Hinweis: Sollte der Patient zum letzten Termin nicht erscheinen, so verfahren Sie wie bisher auch.

  2. Kassieren zu Beginn
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren. Alle Behandlungen terminieren.
    Zuzahlung im Anschluss an die Terminierung direkt kassieren.
    Zum Schluss der Verordnung ggf. die Zuzahlung korrigieren. Zu viel gezahlte Zuzahlung erstatten bzw. fehlende Beträge beim Patienten nachfordern.

    Hinweis: Hier ist damit zu rechnen, dass sich über den Behandlungsverlauf Änderungen ergeben.

  3. Teilkassieren der Zuzahlung
    Patient zu Beginn der Verordnung über zu erwartende Zuzahlung informieren.
    Zuzahlung teilkassieren. Überlegen, im Abstand von wie vielen Wochen oder Terminen ein Betrag (in welcher Höhe?) kassiert werden soll. Mit Patient besprechen.
    Zum Schluss der Verordnung ggf. die Zuzahlung korrigieren. Zu viel gezahlte Zuzahlung erstatten bzw. fehlende Beträge beim Patienten nachfordern.

Besprechen Sie diese Strategien im Praxis-Team und stimmen Sie sich ab.

Wie informiere ich die Patienten über die zu erwartende Zuzahlung? Im Blankoverordnungsvertrag ist festgelegt, dass Sie den Patienten über die Höhe der zu erwartenden Zuzahlung schriftlich informieren müssen (§3 Absatz 2):

Die oder der Versicherte ist über die voraussichtlich zu erwartende Höhe der Zuzahlung und über mögliche Rückzahlungsansprüche bei zu viel entrichteter Zuzahlung schriftlich zu informieren. Von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden zu viel eingezogene Zuzahlungen sind von dieser oder diesem an die Versicherte oder den Versicherten zurück zu erstatten; die Quittung über die Zuzahlung nach § 61 Satz 3 SGB V muss entsprechend geändert werden.

Tipps zur möglichen Handhabung sind in Klärung.

7. Patient kommt mit Blankoverordnung. Was ist zu tun?

Ein Update mit angepassten Funktionen zur Blankoverordnung befindet sich in der Umsetzung. Es steht noch nicht zur Verfügung. Es wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai veröffentlicht.

Sollten Sie bereits vor dem Update die ersten Blankoverordnungen bekommen, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Legen Sie Blankoverordnungen zunächst wie gewohnt als Muster 13 Rezept an.

    2. Befüllen Sie die bekannten Felder (Rezeptdatum, Arzt, Diagnose, …) wie gewohnt. Beachten Sie bei der Auswahl der Heilmittel bitte folgende Hinweise:



      (1) Die Anzahl der neuen primären Heilmittel kann großzügig gewählt werden. Falls die Zuzahlung zu Beginn kassiert werden soll, wählen Sie die Anzahl so „realistisch“ wie möglich. Die Menge kann gegebenenfalls später noch verändert werden.

      Die Anzahl von Leistungen, die pro Termin einmal abgerechnet werden können (zum Beispiel Hausbesuch) wählen Sie in gleicher Höhe. Die Anzahl von Leistungen, die pro Rezept einmal abgerechnet werden dürfen, wählen sie gleich mit 1. Das ist zum Beispiel die „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“.

      (2) Nutzen Sie nur die neuen „Blankoverordnungs-Heilmittel“! Wenn die neuen Leistungen in Ihrem THEORG-Bestand bisher noch nicht enthalten sind, informieren Sie sich im Thema 2 „Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen mit PRL-SS“ oder Thema 3 „Vorbereitungen (in THEORG): Heilmittel anlegen ohne PRL-SS“, wie Sie das vorbereiten können.

      (3) Nutzen Sie bei Blankverordnungen nicht den Haken bei „Doppelbehandlung“.

      (4) Die Therapiefrequenz kann leer bleiben. Warnungen zu Frequenz und zur HMR-Prüfung können Sie aktuell ignorieren.

    3. Terminieren Sie das Rezept im Terminplan oder im Terminblatt zunächst wie gewohnt.



      Hinweis: Terminieren Sie die primären Heilmittel mit einer 15-Minuten-Leistung – auch wenn der Termin beispielsweise 60 Minuten dauern soll. THEORG wird die belegte Zeit im Terminplan korrekt in abrechenbare Zeitintervalle umrechnen können.

    4. Zuzahlung: Im Blankoverordnungsvertrag ist festgelegt, dass Sie den Patienten über die Höhe der zu erwartenden Zuzahlung schriftlich informieren müssen (§3 Absatz 2). Das wäre bei der Blankoverordnung nur dann möglich, wenn Sie sofort alle Termine für die Dauer der Verordnung fix planen und keine Änderungen mehr vornehmen würden. Das widerspricht aber letztlich der Idee der Blankoverordnung, die Ihnen die Freiheit geben soll, „im Lauf“ der Therapie Anpassungen in der Behandlung vornehmen zu können. Das heißt also, dass im Normalfall bei einer Blankoverordnung die konkrete Höhe der Zuzahlung zu Beginn der Verordnung nicht bekannt ist. Weitere Hinweise finden Sie in Thema 6 „Überlegungen zur Zuzahlung“.

    5. Rückseite der Verordnung: Auf einer Blankoverordnung muss zusätzlich zum Datum der Leistungserbringung und der Behandlung auch die Dauer der Behandlung in Minuten vermerkt werden – und natürlich die Unterschrift des Patienten. Ein Bedrucken aus THEORG ist nicht möglich.
    6. Zeitintervalle, VND (...) und korrekte Abrechnung sind erst mit dem Update (Ende April/Anfang Mai) möglich.

8. FAQ
  1. Muss ich die Taktung im Terminplan verändern?
    Nein. Sie müssen die Taktung/das Raster in Ihrem Terminplan nicht verändern!

  2. Können Blankoverordnungen auch für Entlassmanagement ausgestellt werden?
    Nein.

  3. Können Blankoverordnungen auch als BG-Rezept ausgestellt werden?
    Nein.

  4. Können Blankoverordnungen auch als Privatrezept ausgestellt werden?
    Nein.

  5. Wird mit einer Blankoverordnung das Budget des Arztes belastet?
    Nein, eine Blankoverordnung läuft außerhalb des Arztbudgets.

  6. MUSS ein Arzt bei den Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 eine Blankoverordnung ausstellen?
    Nein, in medizinisch begründeten Fällen muss er das nicht. Die Begründung muss nicht auf dem Rezept stehen.

  7. Ich habe bisher außerhalb von THEORG terminiert. Muss ich Termine in THEORG erfassen?
    Ja, da die Behandlungen und Zeitintervalle individuell auf den Patienten abgestimmt werden können, braucht THEORG die Termine zur Berechnung von Rezeptwert (und Zuzahlung). Eine Erfassung von Terminen ist über das Terminblatt (standardmäßig im Rezept enthalten) oder über das Modul Terminplan möglich.

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