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Informationen rund um Corona

Corona-Schutzschild

1. Einführung

Aufgrund der aktuellen Lage sind viele Praxen davon betroffen, dass Patienten ihre Behandlungen absagen bzw. dass keine neuen Patienten in die Praxis kommen. Daraus resultiert ein sinkender Umsatz, der natürlich auch zu finanziellen Engpässen bei den Praxisinhabern führen kann.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, ist nun der sogenannte „Corona-Schutzschild“ auf den Weg gebracht worden, welcher u.a. in folgende Unterstützungsmöglichkeiten gegliedert ist:
• Soforthilfe und Schutzfonds
• Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
• Kurzarbeitergeld (zu diesem Thema haben wir Sie bereits am 25.03.2020 informiert)

Mit diesem Schutzschild soll explizit auch kleinen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern schnelle Hilfe gewährt werden.

Zusätzlich gibt es eine aktuelle Information des GKV-Spitzenverbandes, dass die Beiträge zur Sozialversicherung gestundet werden können.

Auch zu diesen Themen erreichen uns viele Fragen. Da sich diese Maßnahmen z.T. je nach Bundesland unterscheiden, versuchen wir Ihnen eine Orientierung zu den verschiedenen Themen zu geben – siehe Punkt 2, 3 und 4.

Wir dürfen keine steuerliche oder rechtliche Beratung durchführen. Außerdem hängt die Entscheidung, welche Hilfsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen können, von vielen individuellen Faktoren ab. Daher ist es auch bei diesen Themen sinnvoll, die Details mit Ihrem Steuerberater oder auch mit Ihrer Hausbank zu besprechen.

Je nach Maßnahme wollen oder müssen Sie den betriebswirtschaftlichen Schaden jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt belegen. Dabei können betriebswirtschaftliche Auswertungen / Statistiken aus THEORG hilfreich sein. Aussagefähig ist z. B. ein Vergleich von Behandlungen und Umsatz in einem Monat vor der Pandemie mit einem aktuellen Monat. Je nach Anforderung können Sie die Zeiträume natürlich variieren. Dies ist eine betriebswirtschaftlich zweckmäßige Auswertung.

Es sind dieselben betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Statistiken, die wir in unserer Information zum Kurzarbeitergeld empfohlen haben. Diese finden Sie unter folgendem Link – dort der Punkt 5:
https://sovdwaer.de/anwendertipp-beitrag/25-m%C3%A4rz-2020-behandlungsr%C3%BCckgang-und-kurzarbeitergeld

2. Grundsätzliche Überlegungen

Finanzielle Engpässe entstehen dadurch, dass Sie auf der einen Seite viele Fixkosten haben und auf der anderen Seite Ihre Erträge zurückgehen.

Bei allen aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich zwei Formen zu unterscheiden:

Maßnahmen, bei denen keine spätere finanzielle Belastung entstehen

Dazu gehört das Kurzarbeitergeld. Sie können durch Verkürzung der Arbeitszeit Ihrer Angestellten Ihre Kosten senken. Die Angestellten erhalten über das Kurzarbeitergeld einen Ausgleich. Hier folgen für Sie keine späteren finanziellen Belastungen.

Dazu gehört auch die Soforthilfe aus dem Corona-Schutzschild. Hierbei handelt es sich um Einmalzahlungen, die Sie nicht zurückbezahlen müssen.

Maßnahmen, bei denen spätere finanzielle Belastungen entstehen

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie Stundungen (z. B. Steuer) oder Kredite, bei denen Sie die finanziellen Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder erwirtschaften müssen.

3. Corona-Schutzschild

3.1. Soforthilfe, Grundsicherung, Kredit und Schutzfonds

Soforthilfe

Für die meisten Praxen dürfte erst mal die Soforthilfe hilfreich sein. Soforthilfe ist eine Einmalzahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Damit will der Bund bzw. wollen die Länder vor allem kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler vor der Insolvenz schützen.

Zitat vom Bundesfinanzministerium:
„Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heißt konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.“

Grundlegende Voraussetzung ist also ein notwendiger Kapitalbedarf für die nächsten 3 Monate, ohne welchen eine Praxis diesen Zeitraum nicht überstehen würde. Es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass als Nachweis hierfür eine Liquiditätsplanung vorzuhalten ist. Bitte stimmen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater ab.

Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten können eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 € für 3 Monate erhalten.

Selbständige und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten können eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 € für 3 Monate erhalten.

Das Programm der Soforthilfe wird über die Bundesländer ausgeführt, die dies mit eigenen Programmen kombinieren können. Den Link zum aktuellen Stand je Bundesland finden Sie unter Punkt 4.

Grundsicherung

Selbständige erhalten einen leichteren Zugang zur Grundsicherung. Grundsicherung ist grundsätzlich für hilfebedürftige Personen vorgesehen, die zu wenig oder keine Mittel haben, um den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie sicherzustellen.

Kredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt außer für größere Unternehmen auch in erheblichem Umfang Hilfskredite für Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen zur Verfügung. Hierbei kann eine Haftungsfreistellung von bis zu 90% in Anspruch genommen werden.

Anträge für das sog. „KfW-Sonderprogramm 2020“ können ab sofort gestellt werden.

Hierzu sprechen Sie am besten Ihre Hausbank an.

Schutzfonds

Schutzfonds sind hauptsächlich für große Unternehmen ausgerichtet und damit wahrscheinlich für die meisten Praxen nicht relevant.

3.2. Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Es wird u.a. ermöglicht, dass in diesem Jahr fällige Steuern zinsfrei gestundet werden. Ein Unternehmen muss darlegen, dass es aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie fällige Steuern nicht leisten kann. Laut dem Finanzministerium sollen keine „strengen Anforderungen“ an die Bewilligung gestellt werden und der Wert entstandener Schäden muss nicht „im Einzelnen belegt werden“.

Dies gilt für die Einkommenssteuer (und ebenso für Körperschafts- und Gewerbesteuer).

Hierzu sprechen Sie am besten Ihren Steuerberater an.

3.3. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Zitat GKV:
„Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden.“

Daraus ist abzulesen, dass Sie erst die anderen aufgeführten Maßnahmen in Anspruch nehmen sollen.

4. Weiterführende Infos zum Corona-Schutzschild

Einen grundsätzlichen Überblick zum Corona Schutzschild finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html;jsessionid=3B45E2DCD8AB69A6CB3EC44FEEC1EA1B.delivery2-master

FAQs zum Schutzschild finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html

Allgemeine Informationen zur Soforthilfe etc. finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/
(Diese Seite wird auch vom Bundesfinanzministerium empfohlen und regelmäßig aktualisiert)

Allgemeine Informationen zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Informationen zu Kreditmöglichkeiten finden Sie unter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Informationen zur Grundsicherung finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

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