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Datenannahmestelle ist nicht definiert

Jede abzurechnende gesetzliche Krankenkasse benötigt eine Annahmestelle für die Abrechnungsdateien zur maschinenlesbaren Abrechnung (MLA). Ist diese nicht definiert, erhalten Sie folgende Fehlermeldung:

Fehler 110 … keine Datenannahme für Mandant XY definiert

Der Grund für diese Fehlermeldung ist leicht erklärt: Seit Veröffentlichung der letzten Kostenträgerdatei haben einige Krankenkassen mit anderen fusioniert und können nicht mehr abgerechnet werden, weil sich die Definition der Datenannahmestelle folglich geändert hat.

Dieser Fall wird wie folgt am aktuellen Beispiel der BKK actimonda besprochen:

Die Schwenninger Krankenkasse IK 107536262 und atlas BKK ahlmann IK 103121013 haben sich zusammengeschlossen.

→ Fusion zur „vivida BKK“ unter dem IK der Schwenninger BKK


BKK actimonda (verschiedene IK)

BKK Pfeifer & Langen IK 104624901

BKK Heimbach IK 104124597

→ Fusion mit der „BIG direkt“ unter deren Name und IK 103501080


Was ist nun in THEORG zu tun?

Rufen Sie in THEORG den entsprechenden Patienten auf und geben Sie im Feld <Kostenträger> die IK-Nummer der Krankenkasse ein (siehe Feld <Kostenträgerkennung auf der Papierverordnung>).

Dadurch wird die neu abzurechnende Krankenkasse zugeordnet. Alternativ können Sie die Versicherten-Chipkarte des Patienten einlesen.

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