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DGUV (BG) – neue Rahmenverträge ab 01.04.2023 für Physiotherapie und Ergotherapie

Stand 31.07.2023

Der DGUV-Spitzenverband hat neue Rahmenverträge im Bereich Physiotherapie und Ergotherapie veröffentlich, die ab 01.04.2023 gelten.
Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem:

  1. Neue Rezeptformulare: hierbei gilt für die alten Rezeptmuster eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2023.
    Und auch danach gilt ein sogenannter Vertrauensschutz, d.h. dass auch nach dem 01.11.2023 noch alte Rezeptmuster angenommen und behandelt werden dürfen.

  2. Fristen für Beginn, Unterbrechung und Gültigkeit einer Verordnung: die Anpassungen hierzu sind ab Version 15.29 enthalten. Genaue Details zur Handhabung finden Sie in der Update-Historie der Version 15.29.

    • Im {Rezept} sind die neuen Felder „Therapiebeginn“, „dringlicher Behandlungsbedarf“ und „Langzeitverordnung“ mit den entsprechenden Genehmigungsfeldern für das Rezeptmuster „Berufsgenossenschaft“ ergänzt worden.

    • Die Gültigkeit des Rezeptes und der Termine wird beim Terminieren, in der Fristen- und Frequenzprüfung und vor der Abrechnung geprüft und ggf. gemeldet.

    • Für Langzeitverordnungen können Zwischenabrechnungen durchgeführt werden.

  3. Neue Preise: die BG-Physio-Preise wurden bereits Ende März 2023 über den Preislisten-Service bereitgestellt. Für die Ergotherapie gibt es ab 01.08.2023 neue Preise. Diese stehen über den Preislisten Service zur Verfügung.

    Informationen, wie neue Preise mit und ohne Preislistenservice im THEORG eingespielt oder aktualisiert werden können, finden Sie HIER.

Weitere Einzelheiten können Sie direkt in den Rahmenverträgen nachlesen:

Physiotherapie
Ergotherapie (DVE)
Ergotherapie (BED)

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