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Die neue Heilmittel-Richtlinie

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im September 2019 die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Der geplante Einführungstermin war der 01.10.2020, dieser wurde jedoch verschoben. Die neue Heilmittel-Richtlinie (mit Stand Oktober 2020) tritt nun zum 01.01.2021 in Kraft und zieht dementsprechend ein paar Änderungen mit sich. THEORG lässt Sie damit natürlich nicht alleine: Ab Version 14.34 sind alle neuen Regelungen umgesetzt, sodass Sie sich keine Gedanken um die Einhaltung der neuen Heilmittel-Richtlinie machen müssen. Das Update finden Sie in THEORG im Bereich {Online-Dienste} {Alle Aufträge}.

Um Ihnen den Umgang mit den Neuerungen so einfach wie möglich zu machen, haben wir das wichtigste für Sie außerdem in einem ausführlichen Video zusammengefasst. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie das neue Verordnungsmuster maschinenlesbar oder mit einer Abrechnungsstelle abrechnen können.

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Alles rund um die neue Heilmittelrichtlinie

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Neue Rezepte, inkl. Taxierung MLA

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Neue Rezepte, inkl. Taxierung Abrechnungsstelle

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Die wohl prägnanteste Neuerung ist, dass es ab dem 01.01.2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Fachbereiche geben wird. Nur für Zahnärzte gibt es lediglich ein separates Verordnungsformular (Z13). Außerdem wird die bisherige Regelfall-Systematik (Erst- und Folgeverordnungen, Verordnungen außerhalb des Regelfalls) durch nur noch einen Verordnungsfall inklusive der orientierenden Behandlungsmenge abgelöst.

Der „Indikationsschlüssel“ wird zur „Diagnosegruppe“ geändert: Die Diagnosegruppen werden zusammengefasst, sodass es z. B. im Bereich Physiotherapie statt 21 nur noch 12 von ihnen gibt. Beispielsweise werden EX1, EX2 und EX3 zur neuen Diagnosegruppe EX zusammengefasst.

Auch bei der Leitsymptomatik gibt es Veränderungen: Nun können mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken buchstabenkodiert oder als Klartext auf der Verordnung angegeben werden. Außerdem können Patienten unter bestimmten Umständen gleichzeitig mit mehreren Verordnungsfällen behandelt werden.

Das sind nur einige der wichtigsten Änderungen, die ab dem 01.01.2021 mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten werden. Diese können in aller Ausführlichkeit im aktuellen Heilmittelkatalog oder in unserer Update-Broschüre nachgelesen werden. In der Update-Broschüre finden Sie auch alle Informationen zur Abrechnung.

Übrigens: Besonders praktisch ist es, den aktuellen Heilmittelkatalog inklusive Richtlinientext in Buchform zum schnellen Nachschlagen in der Praxis zu haben. Weitere Informationen zum Heilmittelkatalog finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de. Zur Bestellung gelangen Sie direkt hier.

 

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