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Ergo-Rahmenvertrag ab 01.01.2022 – Informationen zu Preisen, Splitting, Abrechnung usw.

Stand: 04.01.2022

Die Heilmittelschiedsstelle hat einen Schiedsspruch gefällt, der einige Änderungen für die Ergotherapie bereithält. Diese sind im neuen Bundesrahmenvertrag festgehalten, der am 01.01.2022 in Kraft tritt.

Zwischen Veröffentlichung und Gültigkeit liegen nur wenige Tage.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte dazu in THEORG. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Thema.

 

Vergütung – Preise einpflegen

Hintergrund:

Ab dem 01.01.2022 wurde eine Vergütungserhöhung von 5,85 % vereinbart. Für den langwierigen Verlauf im Schiedsverfahren wird es zusätzlich vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 einen Ausgleich geben und somit in Summe eine befristete Erhöhung der Preise um 11,7 %. Informationen zur „Preisreduktion“ ab 01.10.2022 folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Wichtiger Hinweis: Laut Rahmenvertrag dürfen die neuen Preise frühestens zum 15.02.2022 erstmals abgerechnet werden.

In THEORG:

Mit Preislistenservice:

Die neuen Preise stehen über den Preislistenservice zur Verfügung.

Neben den neuen Preisen enthält die Preisliste auch die folgende neue Position:

  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining:
    Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
  • Positionsnummer: X4112

Damit diese neue Leistung über den Preislistenservice korrekt verarbeitet werden kann, muss THEORG darauf vorbereitet werden.

Wir haben die Kunden mit Preislistenservice bereit per E-Mail informiert, dass ein Spezial-Update über die Online-Dienste bereitgestellt wurde. Dieses sollte vor Einspielen der neuen Preisliste installiert werden. Da das Spezial-Update nur zur Vorbereitung dient, wird die Installation sehr schnell sein – je nach technischer Konstellation unter Umständen nur wenige Sekunden.

Zur Installation gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Starten Sie THEORG und melden Sie sich mit Ihrem Benutzerlogin an.
  2. Wählen Sie im Hauptmenü {Online-Dienste}.
  3. Rufen Sie mit {Alle Aufträge} die Liste der aktuellen Download-Aufträge ab.
  4. Wählen Sie „Spezial-Update zur Vorbereitung des Preislisten-Imports mit Gültigkeit ab 01.01.2022“ aus und klicken Sie auf {Ausführen}.

Ohne Preislistenservice:

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur manuellen Eingabe finden Sie hier oder als Videotutorial auf vimeo.

vimeo-Video

THEORG:
Neue Preise in der Ergotherapie manuell einpflegen

Es gelten die Datenschutzerklärungen von vimeo.

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Hinweis zur Tarifaufteilung:

Unter {Stammdaten} {Heilmittel} empfehlen wir weiterhin, die Aufteilung der Tarife in die Tarifgruppen AOK, BKK, IKK, usw. beizubehalten. Dies hat mehrere Gründe:

  • Gegebenenfalls wird die Aufteilung noch für andere Heilmittelbereiche benötigt.
  • Ein „Einheitstarif“ unter {Stammdaten} {Kostenträger} führt zu falschen Rezeptwerten sowie Fehlern in der Statistik und Abrechnung aller Rezepte, die noch vor dem 01.01.2022 ausgestellt wurden.
  • In den vergangenen Preislisten gab es bei wenigen Heilmitteln mitunter unterschiedliche Preise und Positionsnummern pro Tarifgruppe. Dazu gehören Hausbesuchsleistungen, Arztberichte und gegebenenfalls weitere Sonderleistungen.

Wenn Sie die Preise manuell einpflegen, können Sie die Preise und Positionsnummern einer anderen Tarifgruppe einfach über den Punkt {Andere Preise kopieren...} kopieren. Bitte prüfen Sie nach dem Kopiervorgang diese gesonderten Heilmittel und tragen bei Bedarf manuell die gültigen Preise und Positionsnummern ein.

 

Splitting

Hintergrund:

In der Regel gilt eine Preisanpassung mit Stichtag Ausstellungsdatum. Dieses Mal jedoch gilt sie für alle Behandlungen, die nach dem 01.01.2022 erbracht werden.

Konkret bedeutet das:

  • Rezepte mit Ausstellungsdatum ab 01.01.2022 werden in THEORG automatisch mit den Preisen des entsprechenden Gültigkeitsbereichs (hier ab 01.01.2022) berechnet.
  • Rezepte, bei denen alle Behandlungen bis 31.12.2021 erfolgt sind, werden in THEORG automatisch mit den Preisen des vorherigen Gültigkeitsbereichs und somit vollständig mit den alten Preisen berechnet.
  • Rezepte mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2021 und mindestens einem Termin nach dem 01.01.2022 können in THEORG anteilig berechnet werden. Diesen Vorgang nennt man „Splitting“.

Splitting in THEORG

Durch das Splitting passt sich der Rezept- und Zuzahlungswert an. Bereits abgerechnete Rezepte sind hiervon ausgenommen.

  • Manuelles Splitting:
    Rezepte können in THEORG wie bisher manuell gesplittet werden. Beim Rezept über den Menüpunkt {Splitting} können Sie die anteilige Berechnung hinterlegen. Details dazu finden Sie nach Aufruf des Menüpunkts in der Hilfe [F1].
  • Automatisches Rezept-Splitting:
    Ab Version 14.51 ist die neue Funktion „Automatisches Rezept-Splitting“ enthalten. Das Update finden Sie in THEORG unter {Online-Dienste} {Alle Aufträge}.

    Diese Funktion prüft erst bei verschiedenen Programmaktionen, wie z. B. Termine belegen, löschen, verschieben, wahrnehmen, beim Ändern des Rezepts usw., ob Behandlungen in unterschiedliche Gültigkeitsbereiche fallen und passt den Rezept- und Zuzahlungswert an.

Details finden Sie unter {Einstellungen} {Rezeptabrechnung} {Splitting} sowie dort in der Hilfe.
(Bis Version 14.74 unter {Einstellungen} {Heilmittel} {Splitting} sowie dort in der Hilfe.)

Hinweis: Das automatische Splitting wird aktuell nur angewendet für:

    • Rezept Muster 13/Z13 ohne Dauerterminrezepte
    • PRL-Gültigkeitsbereich mit Splitting-Regel 4
    • Gilt aktuell nur für einen bzw. den nächsten Gültigkeitsbereich
    • Es gilt die Termin-Bewertung „nach System“: Blatt vor Plan

Damit also bei den verschiedenen Termin- bzw. Rezeptaktionen das Rezept automatisch von THEORG gesplittet werden kann, müssen Behandlungstermine im Terminplan bzw. Terminblatt eingetragen sein und in Ihrem Gültigkeitsbereich (ab 01.01.2022) muss die Splitting-Regel 4 hinterlegt sein.

Falls Sie unseren Preislistenservice nutzen, ist die Splitting-Regel 4 (anteilige Berechnung nach Behandlungsdatum) direkt vorbelegt und Sie müssen nichts mehr anpassen.

vimeo-Video

THEORG:
Vollautomatisches Splitting – neue Preise Ergotherapie

Es gelten die Datenschutzerklärungen von vimeo.

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Ob ein Rezept gesplittet ist, sieht man direkt im Bereich Abrechnung:

 

Zuzahlung abrechnen

Zuzahlung noch nicht kassiert
Falls Sie die Zuzahlung noch nicht kassiert haben, wird nach dem Splitting der Betrag angepasst. Anschließend können Sie die Zuzahlung wie gewohnt abrechnen.

Zuzahlung bereits kassiert
Falls Sie die Zuzahlung bereits kassiert haben, können Sie nach dem Splitting die Differenz über {Quittung/Rechnung} abrechnen.

Kleiner Tipp:
Nach dem Splitting der Rezepte können Sie über {Checken} „G Rezepte mit Zuzahlungsdifferenz“ alle Rezepte mit einer Zuzahlungsdifferenz ermitteln.

 

Zuzahlung – Patienteninfo zu Fälligkeit und Anmahnung

Patienteninfo zu Fälligkeit

Auszug Rahmenvertrag: Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung über die Zuzahlungspflicht und über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung aufzuklären.

Unsere Empfehlung:

  • Wie bereits bisher wurde der Patient auch schon mündlich über die Zuzahlung informiert. Dies kann weiterhin so erfolgen.
  • Ein schneller Weg ohne großen Aufwand wäre einfach einen Aufsteller in der Praxis zu platzieren. Hier ein Beispiel.
  • Falls gewünscht, können Sie auch Ihre THEORG-Texte wie z. B. den Terminzettel anpassen. Zusätzlich gibt es ab Version 14.52 einen speziellen Text „r-zuza_info.stx“ geben, den Sie als Blitzdruck einrichten können.

Informationen zum Bearbeiten und Einrichten von Texten in THEORG finden Sie in unserem Anleitungsvideo auf vimeo.

Patienteninfo zu Anmahnung

Auszug Rahmenvertrag: Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Die oder der zugelasene Leistungserbringende hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Zuzahlungspflicht, über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung und die Möglichkeit der Erstattung bei zu viel gezahlter Zuzahlung aufzuklären.

In THEORG finden Sie im Rezept über {Drucken} unter „6 Anmahnen Zuzahlung beim Patienten“ (r-zuzahp.stx) einen entsprechenden Text. Hierbei muss lediglich die neue Zahlungsfrist hinterlegt werden.

Sofern Sie diesen Text noch nie verändert haben, wurde er automatisch ab dem Update 14.52 angepasst.

Alternativ können Sie den Text wie folgt anpassen:
Gehen Sie im Rezept über {Drucken} und klicken Sie den entsprechenden Text einmal an. Wählen Sie dann [Einrichten] [Bearbeiten] und ändern Sie den Text hier entsprechend ab.

Informationen zum Bearbeiten und Einrichten von Texten in THEORG finden Sie in unserem Anleitungsvideo auf vimeo.

vimeo-Video

THEORG:
Einrichten und Bearbeiten von Texten

Es gelten die Datenschutzerklärungen von vimeo.

zum vimeo-Video

 

Abrechnung über eine Abrechnungsfirma/Abrechnungsstelle

Rezepte mit den neuen Preisen können ab dem 15.02.2022 abgerechnet werden. Ob Ihre Abrechnungsstelle diese bereits vor dem 15.02.2022 annimmt, klären Sie bitte direkt mit dieser.

 

Abrechnung direkt mit den Krankenkassen (MLA)

Rezepte mit den neuen Preisen können ab dem 15.02.2022 abgerechnet werden. Hierbei ist nicht definiert, ob das Abrechnungs- oder Versanddatum maßgeblich ist. Im Zweifel erstellen Sie die Abrechnung ab dem 15.02.2022.

Zusätzlich haben Sie ab Version 14.51 die Möglichkeit, das automatische Splitting bei der Abrechnung durchzuführen. Hierzu führen Sie wie gewohnt Ihre Abrechnung durch. Im Abrechnungsassistenten befindet sich dazu eine weitere Option, welche auch direkt vorbelegt ist.

Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS)/Tarifkennzeichen

Laut Rahmenvertrag gelten die neuen Preise für die Leistungserbringer gemäß § 124 Absatz 1 Nr. 1 SGB V:
26 00 501 = Ergotherapie

Leistungserbringer gemäß § 124 Absatz 5 SGB V:
27 00 531 = Krankenhaus
28 00 531 = Kurbetrieb
29 00 531 = Sonstiges therapeutische Heilperson

Falls Sie Ergotherapie-Leistungen direkt mit den Krankenkassen per MLA (maschinenlesbare Abrechnung) abrechnen, empfehlen wir dies mit der THEORG-Version 14.54 oder ab 14.61. Sie müssen nichts manuell anpassen.

Die Version ermittelt bei der Abrechnung automatisch, welchem Leistungserbringer Sie angehören und übergibt pro Behandlung den korrekten Leistungserbringergruppenschlüssel. Die Schlüssel müssen nicht manuell angepasst werden.

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