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Frist für Behandlungsbeginn von 14 auf 28 Tage verlängert

Der GKV-Spitzenverband hat am 18.03.2020 „Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund der Pandemie“ veröffentlicht. Diese wurden inzwischen geändert.

Der wesentliche Inhalt hinsichtlich der Behandlungsfristen ist:

  • Aussetzung der Frist für den Behandlungsbeginn:
    Die Aussetzung gilt für Rezepte, die zwischen dem 18.02.2020 und dem 30.06.2020 ausgestellt wurden. Für Rezepte, die ab dem 01.07.2020 ausgestellt wurden, gilt eine Frist von 28 Tagen.

In THEORG können Sie die Beginnfrist wie folgt ändern:

Gehen Sie zu {Einstellungen} {Mandanten} Lasche {Berechtigungen}. Ab Version 14 lautet der Pfad {Stammdaten} {Mandanten}. Im Bereich „Fristenprüfung bei Terminvergabe“ gibt es das Feld <Anzahl Tage, die zwischen Rezept-Datum und dem ersten Termin verstreichen dürfen>. Hier können Sie die Frist entsprechend von 14 auf 28 Tage ändern.

Besonderheit ab Version 14:

Sollten Sie beim Speichern eine Meldung bezüglich den Rezepttypen „Reha“, „Rehasport“ oder „Funktionstraining“ erhalten, entfernen Sie einfach im Bereich „Folgende Verordnungen dürfen angelegt werden“ die Haken für die Rezepttypen, die Sie nicht verwenden.

  • Aussetzung der Frist bei Unterbrechung der Behandlung:
    Die Frist ist für alle Rezepte ausgesetzt, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden. Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen. Hierzu gibt es in THEORG keine gesonderten Einstellungen.

Empfehlungen aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, gültig ab 01.10.2020

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

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