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Fristen- und Frequenzprüfung – Frequenzüberschreitung?

Fall 1

THEORG meldet eine Frequenzüberschreitung, obwohl korrekt terminiert wurde.

Hier wurde beim Rezept keine Frequenz eingetragen – tragen Sie diese einfach nach.


Fall 2

THEORG meldet eine Frequenzüberschreitung, obwohl ein primäres und ein ergänzendes Heilmittel oder gar Hausbesuch verordnet ist?

Häufig liegt die Ursache bei einer falschen Leistungsklasse des Heilmittels. Um das zu korrigieren, gehen Sie wie folgt vor:

  • Gehen Sie zu {Stammdaten} {Heilmittel}.
  • Wählen Sie das entsprechenden Heilmittel aus.
  • Korrigieren Sie in der Lasche {Heilmittel} die Leistungsklasse auf ergänzendes Heilmittel oder Hausbesuch etc.

In manchen Fällen jedoch kann ein Heilmittel sowohl als primäres als auch ergänzendes Heilmittel eingesetzt werden – z. B. KMT – Klassische Massage Therapie.

In diesem Fall benötigen Sie das Heilmittel zweimal.

Duplizieren Sie hierzu das Heilmittel KMT und hinterlegen es zusätzlich z. B. als KMT-E und ordnen diesem die Leistungsklasse „Ergänzendes Heilmittel“ zu.

Bei der Rezeptanlage können Sie in Zukunft aus beiden auswählen.

 

Wie prüft THEORG auf die neue Heilmittel-Richtline?

Die Verordnungsprüfung prüft ausgehend von der im Rezept erfassten Diagnosegruppe anhand des Heilmittelkatalogs, ob die verordneten Leistungen, die verordnete Menge und die angegebene Frequenz der Heilmittel-Richtlinie entsprechen.

Aktuell findet keine Prüfung auf Plausibilität zwischen Diagnosegruppe und ICD-10-Code statt.

Folgende Verordnungen werden zur Prüfung des Verordnungsfalls herangezogen:

  • Gleiche Diagnose (erste drei Stellen des ICD-10-Codes)
  • Gleiche Diagnosegruppe (z. B. WS, ST1, SP6, SB1)
  • Gleicher Arzt (gleiche LANR aus dem Rezept)

Hinweis: Verordnungen, die auf den neuen Formularen ab dem 01.01.2021 ausgestellt werden, gelten automatisch als neuer Verordnungsfall. Die bestehenden Verordnungen werden zu dem neuen Verordnungsfall nicht hinzugezählt!

Neuer Verordnungsfall

Zukünftig ist das Verordnungsdatum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend dafür, ob ein neuer Verordnungsfall ausgelöst wird oder nicht.

Ist seit dem letzten Rezeptdatum ein Zeitraum von sechs Monaten vergangen, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde, beginnt ein neuer Verordnungsfall.

Beispiel:

Rezept mit Rezeptdatum 14.01.2021

→ Gleicher Verordnungsfall: nächstes Rezept bis Rezeptdatum 14.07.2021

→ Neuer Verordnungsfall: nächstes Rezept ab Rezeptdatum 15.07.2021

Für Zahnärzte gibt es ein separates neues Verordnungsformular (Muster Z13).

Weitere ausführliche Informationen finden Sie links im Bereich „Heilmittel-Richtlinie“ sowie in der Online-Hilfe [F1] von THEORG in Kapitel 4: Grundfunktionen für Therapiebetriebe und Reha-Einrichtungen – Rezeptekartei – HMR-Prüfung der Verordnungen.

 

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