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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Stand: 30.07.2026

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29.07.2026 veröffentlicht. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können Sie das Dokument einsehen:

Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bundesgesetzblatt

Wie bereits unten (Stand vom 24.07.2026) aufgeführt, gibt es Änderungen hinsichtlich der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte sowie für die „Versorgungsbezogene Pauschale“ bei Blankoverordnungen.

  1. Der Eigenanteil der gesetzlich Versicherten erhöht sich ab 01.01.2027.
  2. Die „Versorgungsbezogene Pauschale“ für Blankoverordnungen entfällt. Die genauen Details zur Übergangs-/Stichtagsregelungen zur Abrechnung von Blankoverordnungen werden unterschiedlich interpretiert. Die Verbände informieren aktuell mit folgenden Beiträgen:

    Physio Deutschland: Fachkreise // News (bundesweit)

    VPT: BStabG in Kraft: Verwaltungspauschale bei Blankoverordnungen entfällt ab 30. Juli 2026 – das gilt jetzt

    DVE: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist in Kraft getreten


Was ist in THEORG zu tun?

Sie haben in Bezug auf die „Versorgungsbezogene Pauschale“ bei Blankoverordnungen zwei Möglichkeiten:

  1. Sie belassen die Leistung auf der Verordnung und rechnen wie gewohnt ab.
  2. Sie entfernen in betroffenen Blankoverordnungen die Leistung im Rezept in der Auflistung der Behandlungen.

Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband oder den zuständigen Kostenträger.

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Stand: 24.07.2026

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie den Gesetz- und Referentenentwurf. Das Dokument ist mit dem Hinweis „Laufendes Verfahren“ versehen.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG

Für Leistungserbringer ergeben sich durch das Gesetz folgende Änderungen:

  1. Am Tag nach der Gesetzesverkündigung entfällt für Blankoverordnungen die Versorgungsbezogene Pauschale.
  2. Der Eigenanteil für Versicherte erhöht sich ab 01.01.2027 von 10 € auf 15 € pro Verordnung, zuzüglich 10% vom Verordnungswert.

Was ist in THEORG zu tun?

Zu 1. Bei Neuanlage einer Blankoverordnung wird aktuell die Versorgungsbezogene Pauschale automatisch angefügt. Diese kann bei Bedarf manuell in den Behandlungsdaten der einzelnen Rezepte entfernt werden.
Die genauen Details zur Übergangs-/Stichtagsregelungen bezüglich der Abrechnung der Verordnungen werden aktuell noch unterschiedlich interpretiert.
Wir werden Sie dazu weiter in diesem Beitrag im Newsticker informieren.

Zu 2. Für die Anpassung der Zuzahlung werden wir rechtzeitig ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen.
Auch hierzu informieren wir Sie hier in diesem Beitrag.

 

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