Hygienepauschale verlängert
Stand 30.03.2022
Gestern, am 29.03.2022, hat das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger die aktuelle Anpassung der „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen“ veröffentlicht. Dem ist zu entnehmen, dass die Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 30.06.2022 im bekannten Rahmen erfolgen darf.
Hier der Link zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/yUww42STkP8xZcwyaFm?0