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Informationen zum neuen logopädischen Verordnungsbericht und zu den neuen Preisvereinbarungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

 

Der neue Rahmenvertrag im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist seit 16.03.2021 in Kraft. Er enthält nicht nur eine neue Vergütungsvereinbarung, sondern auch einen neuen logopädischen Verordnungsbericht.

Neuer Verordnungsbericht:

Ab THEORG-Version 14.45 können die neuen Verordnungs-Berichte für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie einfach und komfortabel im Programm erstellt und ausgedruckt werden.
Dazu gibt es im Rezept in der Lasche {Mitteilung} die neue Unterlasche {Verordnungs-Berichte}.
Hier können Sie über den Menüpunkt {Neu} einen Verordnungs-Bericht auswählen:

Bericht an Arzt
Dieser "kurze" Verordnungs-Bericht wird vom verordnenden Arzt über das Verordnungsformular angefordert (auf dem Verordnungsformular ist das Feld "Therapiebericht" angekreuzt).

Bericht auf besondere Anforderung
Dieser "ausführliche" Bericht muss vom Arzt oder dem Medizinischen Dienst beim Leistungserbringer mittels eines separaten Antrags angefordert werden.

Ist bei Neuanlage eines Berichts die Option <Dokument zur Bearbeitung öffnen> markiert, wird nach {Anlegen} des gewählten Berichts ein Dialog zur Eingabe der Daten aufgerufen. Dieser Dialog enthält alle Felder wie auf dem Original-Vordruck vorgegeben. Einige Felder werden bereits anhand der erfassten Daten im Rezept/Patient vorbelegt. Sie können mit der [TAB]-Taste von Feld zu Feld springen. In den mehrzeiligen Eingabefeldern ist es möglich, mit der Taste [F2] bereits angelegte Textbausteine einzufügen.

Kleiner Tipp:
Falls Sie keine Berechtigung für die Bearbeitung haben, prüfen Sie unter {Stammdaten} {Benutzer}^Lasche Aktionen den Bereich rechts unten „Elektronische Akte“. Hier muss der Haken bei Dokumente der „Patientenakte“ löschen/bearbeiten gesetzt sein.

Anschließend kann der Bericht ausgedruckt und gespeichert werden. Bestehende Berichte können bearbeitet, dupliziert oder auch gelöscht werden.

Mit der Version 14.62 wurde das Layout der beiden Vorlagen für die neuen Verordnungsberichte noch einmal an den zuletzt veröffentlichten Stand des GKV Spitzenverbandes angepasst.

Wenn Sie für den sog. Korrespondenzversand Ihr Briefpapier in THEORG bereits digital hinterlegt haben, dann wird dieser Hintergrund jetzt automatisch auch für den Ausdruck der Verordnungsberichte verwendet. Das Hintergrundbriefpapier können Sie konfigurieren unter {Einstellungen} {Ausdruck} Lasche {Korrespondenz}.

Neue Vergütungsvereinbarung:

Die Preise werden rückwirkend festgelegt mit einer Gültigkeit ab dem 01.01.2021.

Abgerechnet werden soll aber erst nach einer Frist von 14 Tagen nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags. Diese Frist wurde von den Krankenkassen erbeten, damit dort die Preise systematisch eingepflegt werden können.

Falls Sie das Modul Preislistenservice von THEORG gebucht haben, können Sie die neuen Preise direkt im Programm über {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} einspielen.

Alternativ können Sie die Preise manuell in THEORG einpflegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

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