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Informationen rund um Corona

Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich

Wir hatten unseren Kunden am 23.03.2020 die folgende Information zur Verfügung gestellt.

Hierbei wird nur die Frage betrachtet, ob die aktuelle Gesetzeslage die Durchführung von Heilmittelbehandlungen ermöglicht.

Ob es unter dem Aspekt der Ansteckungsgefahr zweckmäßig ist, Heilmittelbehandlungen anzubieten, ist ebenfalls eine interessante Fragestellung, aber nicht Thema der Betrachtung.

Heimittelbehandlungen sind aktuell möglich

23.03.2020

Derzeit besteht große Unsicherheit in der Frage, ob unter den aktuellen Beschränkungen Heilmittelbehandlungen durchgeführt werden können.

Gerne wollen wir Sie mit folgender Positionsbestimmung unterstützen. Diese deckt sich auch mit der Einschätzung verschiedener Fachleute aus Politik, Berufsverbänden und Juristen, die wir am 23.03.2020 hierzu konsultiert haben.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich festhalten: Heilmittelbehandlungen sind weiterhin bundesweit uneingeschränkt zulässig!

Lediglich auf die Abgabe von Wellnessleistungen sollte einstweilen verzichtet werden.

Dies ergibt sich direkt aus Punkt 7 der Bund-Länder-Leitlinien, welche in der Bundespressekonferenz vom 22.03.2020 veröffentlicht wurden.

„Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“

Text zur Bundespressekonferenz

Warum also die ganze Aufregung? Woher kommt die Unsicherheit zu diesem eigentlich klaren Sachverhalt?

Im gleichen Punkt 7 ist ausgeführt, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe geschlossen werden. Der Begriff der Massagepraxis im Kontext der anderen Berufe macht klar, dass es sich um Einrichtungen handelt, welche nicht medizinische Leistungen erbringen, wie z. B. Wellness-Massagen.

In der weiteren medialen Publikation der Leitlinien zeigte sich, dass selbst sonst seriöse Redaktionen verleitet waren, zu interpretieren, dass „Physiotherapiepraxen“ geschlossen werden. Das steht nicht in den Leitlinien! Bedauerlicherweise strahlte diese Unschärfe auch in einige Verfügungen, welche von Städten, Gemeinden und Ländern auf Basis der Leitlinie erlassen worden sind.

Dies führt aktuell zur gefährlichen Diskussion, welche Behandlungen medizinisch notwendig sind. Und es gibt auch schon Kreise welche Heilbehandlungen in „notwendige“ und „nicht notwendige“ einteilen wollen. Vorsicht:

Jede ärztlich verordnete Heilbehandlung ist medizinisch notwendig!

Ärzten ist es nämlich schlechterdings untersagt, medizinisch nicht notwendige Heilmittel zu verordnen. Dies ergibt sich bereits aus dem Sozialgesetzbuch und hat mit Corona nichts zu tun. Ein Arzt, der medizinisch nicht notwendige Heilmittel verordnet, macht sich gegenüber den Krankenkassen übrigens regresspflichtig. Dies war schon immer so! Sie dürfen also alle Rezepte, egal ob Kasse oder privat, als medizinisch notwendig betrachten und die Behandlung abgeben.

Wie ist das nun mit den Kontaktbeschränkungen/Ausgangssperren?

In fast allen Bundesländern, Städten und Gemeinden sind lediglich Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Patient ist aber frei, Ihre Praxis aufzusuchen.

In wenigen Bundesländern (Beispielsweise Bayern) ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (sog. Ausgangssperre). Patienten dürfen weiter zur Physiotherapie, Ergotherapie usw. gehen, wenn die Therapie medizinisch dringend erforderlich ist.

Welche Bedeutung hat das nun für Ihre Praxis?

Die Antwort ist auch hier denkbar einfach: gar keine! Zunächst einmal muss in diesem Zusammenhang gesagt werden: die Verfügung richtet sich nicht gegen Sie als Praxis, sondern gegen die Bürgerinnen und Bürger. Ein Verstoß gegen die Verfügung begeht im Zweifelsfall also der Patient und nicht die Praxis. Als Praxis müssen Sie hingegen nicht überprüfen, ob eine Therapie medizinisch dringend erforderlich ist. Dies zu beurteilen liegt letztendlich im Ermessen von Patient und verordnendem Arzt.

Resümee

Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Sie müssen Ihre Praxis nicht schließen!

Warum auch sollte die Politik, gerade in dieser Situation, medizinisch notwendige Behandlungen unterbinden. Heilmittelerbringer sind ein wesentlicher Teil des deutschen Gesundheitssystems.

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