Neue Physio-Preise für BG, Beihilfe und Post A
Stand: 24.04.2025
BG
Für die Berufsgenossenschaften gelten neue Preise ab dem 01.05.2025.
Kunden mit Preislistenservice haben diese Preise bereits angeboten bekommen und können diese einspielen. Werden Ihnen beim Programmstart keine neuen Preise angeboten, führen Sie diesen Abgleich in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} durch.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an (Tipps ganz unten dazu bitte beachten).
Beihilfe
Für die Beihilfe gelten neue bundeseinheitliche Preise ab dem 01.05.2025.
Kunden mit Preislistenservice bekommen diese Preise aktuell angeboten und können diese einspielen.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an (Tipps ganz unten dazu bitte beachten).
Post A
Für Post A-Versicherte gelten ebenfalls neue Preise. Diese orientieren sich zukünftig an der Beihilfe-Liste. Da sich der Leistungsumfang unterscheidet, muss hier folgendes beachtet werden:
Für Leistungen, die AUCH im Leistungsumfang der Beihilfe enthalten sind, gelten ab 01.05.2025 die Preise, die sich an der Beihilfe orientieren. Ausnahmen gelten für Leistungen, die NICHT im Leistungsumfang der Beihilfe enthalten sind. Hier gelten ab 01.04.2025 und noch einmal ab 01.07.2025 Preise, die sich an der GKV orientieren.
Diese Ausnahmen beinhalten folgende Positionen:
Blanko
Pos. 20524 Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung
Pos. 20556 Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege
Standard
Pos. 29922 Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege
Pos. 22001 Standardisierte Heilmittelkombinationen - D1
Kunden mit Preislistenservice bekommen zunächst die Preise der Ausnahme-Leistungen ab 01.04.2025 angeboten und können diese einspielen. Die Preise ab 01.05.2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an (Tipps ganz unten dazu bitte beachten).
Bei Fragen zu diesen Regelungen wenden Sie sich bitte direkt an die Postbeamtenkasse (PBeaKK).
Tipp für Kunden ohne Preislistenservice:
Eine Videoanleitung zum Anlegen eines neuen Gültigkeitsbereiches mit neuen Preisen finden Sie hier:
Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo
Der neue Gültigkeitsbereich der BG wird mit Splittingregel 7 angelegt – das Rezept wird mit neuen Preisen berechnet, wenn der erste Termin nach dem Stichtag liegt.
Bei Post A wird der der Bereich ab 01.04.2025 mit Regel 4 angelegt – das Rezept wird termingenau gesplittet.
Bei der Beihilfe wird immer Regel 1 verwendet – das Rezept wird nicht gesplittet, sondern zu dem Preis berechnet, der zum Rezeptausstellungsdatum gilt.