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Physio – neue Preise ab 01.01.2026 – OHNE Preislistenservice

Stand: 22.12.2025/09:00 Uhr

Der GKV-Spitzenverband hat am 18.12.2025 die neue Preisliste für die Physiotherapie ab 01.01.2026 veröffentlicht.

Hier können Sie im Bereich „Physiotherapie“ die „Anlage 2“ im Original einsehen:
Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel

Es gibt eine Besonderheit zu beachten:
Die Splittingregel für Blankoverordnungen wurde an die Regelung für klassische Rezepte angeglichen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen:

  1. Zuerst das Update auf Version 16.53 (oder größer) einspielen. Das Update finden Sie in Ihrem THEORG in den {Onlinediensten}.
    Bitte beachten Sie, dass wir das Update nach und nach zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Geduld, sollte es bei Ihnen noch nicht verfügbar sein.
  2. Erst danach den neuen Gültigkeitsbereich und die neuen Preise anlegen.
    Wie Sie einen neuen Gültigkeitsbereich und neue Preise anlegen können, sehen Sie in diesem kurzen Anleitungsvideo:

    Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo
    Die Splittingregel ist [Splittingregel 4].


Hintergrund zur Splittingregel:
Mit Einführung der Blankoverordnung wurden zunächst unterschiedliche Splittingregeln festgelegt. Für „klassische“ Rezepte gilt seit einigen Jahren die Regel 4 (tagesgenau), für Blankoverordnungen galt vom 01.05.2025-31.12.2025 die Regel 1 (Rezeptdatum).
Zum 01.01.2026 wurden jetzt die Splittingregeln angeglichen. Es gilt für alle Rezepte die Regel 4 (tagesgenau).
Durch diese Angleichung ist eine Anpassung im THEORG notwendig. Ab der Version 16.53 ist die Anpassung enthalten.


Sie haben bereits vor dem Update 16.53 einen Gültigkeitsbereich ab 1.1.2026 angelegt? Was ist zu beachten?

Nachdem Sie das Update 16.53 eingespielt haben, müssen Sie die Splittingregel für Blankoverordnungen manuell anpassen.

  1. Dazu gehen Sie aus dem Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel}.
  2. Über den Menüpunkt {Gültigkeitsbereiche} öffnet sich das Bearbeitungsfenster für die Gültigkeitsbereiche.
  3. Wählen Sie im ersten Feld eine Tarifgruppe aus, die zu den gesetzlichen Kostenträgern gehört.
  4. Markieren Sie den Gültigkeitsbereich ab 01.01.2026.
  5. Klicken Sie auf [Bearbeiten].

  1. Im nächsten Fenster sehen Sie ganz oben noch einmal den zuvor gewählten Tarif.
  2. Das Feld „Bezeichnung“ ist optional, das kann leer bleiben.
  3. Passen Sie für den „Gültigkeitsbereich: Manuell Physio Blanko: ab 01.01.2026“ die Splittingregel an. Sie muss auf [Splittingregel 4] eingestellt werden.

Passen Sie in dieser Art alle Tarife an, die zu den gesetzlichen Kostenträgern gehören.

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Stand: 16.12.2025/11:00 Uhr

Die neue Preisliste steht aktuell weiterhin noch nicht zur Verfügung.

Neben den neuen Preisen für alle Leistungen sieht die Vereinbarung zum 01.01.2026 eine Angleichung der Splittingregel für Blankoverordnungen (BV) vor. Auch Blankoverordnungen sollen dann nach Regel 4, also tagesgenau, gesplittet werden.
Für diese Angleichung der BV-Splittingregel wurden Anpassungen in THEORG umgesetzt.
Kunden ohne Preislisten-Service benötigen die Version 16.53. Der Preislisten-Service berücksichtigt bereits ab Version 16.40 die gesonderte BV-Splittingregel.

Ein THEORG-Update 16.53 (oder größer) steht Ihnen im Programm über den Punkt {Online-Dienste} zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir das Update nach und nach zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Geduld, sollte es bei Ihnen noch nicht verfügbar sein.

Wir halten Sie hier in diesem Beitrag weiterhin auf dem Laufenden.

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Stand: 15.12.2025

Für die Physiotherapie wurden neue Heilmittel-Preise verhandelt, die ab dem 01.01.2026 gelten sollen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes noch keine neue Preisliste veröffentlicht worden.

Auf der Homepage des GKV ist die aktuell hinterlegte Preisliste (Anlage 2) verfügbar, gültig ab 01.04.2025: Verträge nach § 125 - GKV-Heilmittel

Bitte legen Sie noch keinen neuen Gültigkeitsbereich in THEORG an. Warten Sie aktuell noch ab.

Wir halten Sie hier in diesem Beitrag auf dem Laufenden.

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