+++ Alle News im Ticker +++

Physio – neue Preise für Beihilfe und Post A ab 01.02.2026

Stand: 28.01.2026

Die neuen Preise sind über den Preislistenservice verfügbar.
Kunden mit Preislistenservice erhalten eine Meldung zum Einspielen beim nächsten Programmstart.

Manuell kann der Abgleich jederzeit in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich} ausgeführt werden.

Hinweis zu den Preisen der Post A (PBeaKK Stuttgart):
Die Preise wurden gegenüber zum vorherigen Gültigkeitsbereich zum Teil reduziert. Zum Beispiel die Preise der „Heißen Rolle“ und der „Kältetherapie“. Details finden Sie auf der Homepage der PBeaKK.
Bei Fragen zu Regelungen und Preisen wenden Sie sich bitte direkt an die Postbeamtenkasse.


Stand: 27.01.2026

Beihilfe

Für die Beihilfe gelten neue bundeseinheitliche Preise ab dem 01.02.2026.
Kunden mit Preislistenservice bekommen diese Preise in Kürze angeboten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an. (Tipps ganz unten dazu bitte beachten.)

Post A

Für Post A-Versicherte gelten neue bundeseinheitliche Preise ab dem 01.02.2026.
Kunden mit Preislistenservice bekommen diese Preise in Kürze angeboten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Kunden ohne Preislistenservice legen diese neuen Preise mit einem neuen Gültigkeitsbereich manuell an. (Tipps ganz unten dazu bitte beachten.)

Tipp für Kunden ohne Preislistenservice:

Eine Videoanleitung zum Anlegen eines neuen Gültigkeitsbereiches mit neuen Preisen finden Sie hier:
Neue Preise manuell einpflegen auf Vimeo

Bei Post A wird der der Bereich ab 01.02.2026 mit der Splitting-Regel 4 angelegt – das Rezept wird termingenau gesplittet.
Bei der Beihilfe wird immer Regel 1 verwendet – das Rezept wird nicht gesplittet, sondern zu dem Preis berechnet, der zum Rezeptausstellungsdatum gilt.

Zurück