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Physio-Rahmenvertrag ab 01.08.2021 – Informationen zu Preisen, Splitting, Abrechnung usw.

Stand: 04.08.2021

Am 13.07.2021 hat die Heilmittelschiedsstelle einen Schiedsspruch gefällt, der einige Änderungen für die Physiotherapie bereithält. Diese sind im neuen Bundesrahmenvertrag festgehalten, der am 01.08.2021 in Kraft tritt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte dazu in THEORG. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Thema.

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THEORG:
Preise einpflegen mit Preislistenservice

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THEORG:
Preise einpflegen ohne Preislistenservice

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  • Splitting

    Hinweis: Vollautomatisches Rezeptsplitting ist ab Version 14.51 enthalten

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THEORG:
Vollautomatisches Splitting

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THEORG:
Einrichten und Bearbeiten von Texten

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Vergütungserhöhung – Preise einpflegen

Hintergrund:

Ab dem 01.08.2021 wurde eine Vergütungserhöhung um 26,67 % vereinbart. Informationen zur Preisanpassung ab 01.12.2021 folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

In THEORG:

Mit Preislistenservice:
Die Preise stehen ab sofort (29.07.2021) zur Verfügung. Beim Einspielen der neuen Preise wird auch gleich der entsprechende Gültigkeitsbereich ab 01.08.2021 angelegt.

Bei Interesse am Preislistenservice senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@sovdwaer.de.

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THEORG:
Preise einpflegen mit Preislistenservice

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Ohne Preislistenservice:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur manuellen Eingabe finden Sie hier oder als Videotutorial auf vimeo.

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THEORG:
Neue Heilmittelpreise ab 01.08.2021

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Hinweis zur Tarifaufteilung:

Unter {Stammdaten} {Heilmittel} empfehlen wir weiterhin, die Aufteilung der Tarife in die Tarifgruppen AOK, BKK, IKK, usw. beizubehalten. Dies hat mehrere Gründe:

  • Gegebenenfalls wird die Aufteilung noch für andere Heilmittelbereiche benötigt.
  • Ein „Einheitstarif“ unter {Stammdaten} {Kostenträger} führt zu falschen Rezeptwerten sowie Fehlern in der Statistik und Abrechnung aller Rezepte, die noch vor dem 01.08.2021 ausgestellt wurden.
  • In den vergangenen Preislisten gab es bei wenigen Heilmitteln mitunter unterschiedliche Preise und Positionsnummern pro Tarifgruppe. Dazu gehören Hausbesuchsleistungen, Arztberichte und gegebenenfalls weitere Sonderleistungen.

Wenn Sie die Preise Sie manuell einpflegen, können Sie die Preise und Positionsnummern einer anderen Tarifgruppe einfach über den Punkt {Andere Preise kopieren...} kopieren. Bitte prüfen Sie nach dem Kopiervorgang diese gesonderten Heilmittel und tragen bei Bedarf manuell die gültigen Preise und Positionsnummern ein.

 

Splitting

Hintergrund:

In der Regel gilt eine Preisanpassung mit Stichtag Ausstellungsdatum. Dieses Mal jedoch gilt sie für alle Behandlungen, die nach dem 01.08.2021 erbracht werden.

Konkret bedeutet das:

  • Rezepte mit Ausstellungsdatum ab 01.08.2021 werden in THEORG automatisch mit den Preisen des entsprechenden Gültigkeitsbereichs (hier ab 01.08.2021) berechnet.
  • Rezepte, bei denen alle Behandlungen bis 31.07.2021 erfolgt sind, werden in THEORG automatisch mit den Preisen des vorherigen Gültigkeitsbereichs und somit vollständig mit den alten Preisen berechnet.
  • Rezepte mit Ausstellungsdatum bis 31.07.2021 und mindestens einem Termin nach dem 01.08.2021 können in THEORG anteilig berechnet werden. Diesen Vorgang nennt man „Splitting“.

Splitting in THEORG

Durch das Splitting passt sich der Rezept- und Zuzahlungswert an. Bereits abgerechnete Rezepte sind hiervon ausgenommen.

  • Manuelles Splitting:
    Rezepte können in THEORG wie bisher manuell gesplittet werden. Beim Rezept über den Menüpunkt {Splitting} können Sie die anteilige Berechnung hinterlegen. Details dazu finden Sie nach Aufruf des Menüpunkts in der Hilfe [F1].
  • Automatisches Rezept-Splitting:
    Ab Version 14.51 ist die neue Funktion „Automatisches Rezept-Splitting“ enthalten. Das Update finden Sie in THEORG unter {Online-Dienste} {Alle Aufträge}.

    Nach Einspielen des Updates passiert erst einmal nichts mit den Rezepten.

    Die neue Funktion prüft erst bei verschiedenen Programmaktionen, wie z. B. Termine belegen, löschen, verschieben, wahrnehmen, beim Ändern des Rezepts usw., ob Behandlungen in unterschiedliche Gültigkeitsbereiche fallen und passt den Rezept- und Zuzahlungswert an.

Details finden Sie unter {Einstellungen} {Heilmittel} {Splitting} sowie dort in der Hilfe.

Hinweis: Das Automatisches Splitting wird aktuell nur angewendet für:

    • Rezept Muster 13/Z13 ohne Dauerterminrezepte
    • PRL-Gültigkeitsbereich mit Splitting-Regel 4
    • Gilt aktuell nur für einen bzw. den nächsten Gültigkeitsbereich
    • Es gilt die Termin-Bewertung „nach System“: Blatt vor Plan

Damit also bei den verschiedenen Termin- bzw. Rezeptaktionen das Rezept automatisch von THEORG gesplittet werden kann, müssen Behandlungstermine im Terminplan bzw. Terminblatt eingetragen sein und in Ihrem Gültigkeitsbereich (ab 01.08.2021) muss die Splitting-Regel 4 hinterlegt sein.

Falls Sie unseren Preislistenservice nutzen, so ist die Splitting-Regel 4 (anteilige Berechnung nach Behandlungsdatum) direkt vorbelegt und Sie müssen nichts mehr anpassen.

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THEORG:
Vollautomatisches Splitting

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Ob ein Rezept gesplittet ist, sieht man direkt im Bereich Abrechnung:



Hinweis zum Bedrucken der Rezeptrückseite mit Behandlungsleistungen von gesplitteten Rezepten:
Beim Bedrucken der Rezeptrückseite mit den Behandlungsleistungen orientiert sich der Ausdruck an den verordneten Heilmitteln. Da sich diese durch das Splitting „verdoppeln“, erfolgt auch auf dem Ausdruck die Behandlung zweimal. Daher empfehlen wir für gesplittete Rezepte keinen Ausdruck der Behandlungsleistungen auf der Rückseite der Rezepte. Schreiben Sie diese einfach von Hand auf die Verordnungsrückseite.

 

Zuzahlung abrechnen

Zuzahlung noch nicht kassiert
Falls Sie die Zuzahlung noch nicht kassiert haben, wird nach dem Splitting der Betrag angepasst. Anschließend können Sie die Zuzahlung wie gewohnt abrechnen.

Zuzahlung bereits kassiert
Falls Sie die Zuzahlung bereits kassiert haben, können Sie nach dem Splitting die Differenz über {Quittung/Rechnung} abrechnen.

Kleiner Tipp: Nach dem Splitting der Rezepte können Sie über {Checken} „G Rezepte mit Zuzahlungsdifferenz“ alle Rezepte mit einer Zuzahlungsdifferenz ermitteln.

 

Zuzahlung – Quittungstext Erstattungsanspruch, Patienteninfo zu Fälligkeit und Anmahnung

Quittungstext – Erstattungsanspruch
Auszug Rahmenvertrag: Auf der Quittung ist auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hinzuweisen.

Sofern Sie die Quittungs- oder Rechnungstexte der Zuzahlung noch nie verändert haben, werden diese automatisch mit dem Update 14.52 angepasst. Das Programmupdate 14.52 finden Sie unter {Online-Dienste} {Alle Aufträge}.

Alternativ können Sie den Text wie folgt anpassen:
Gehen Sie über {Vorlagen} {Druckdateien} – klicken Sie den entsprechenden Text einmal an – [Text Bearbeiten] und ändern den Text hier entsprechend ab. Informationen zum Bearbeiten und Einrichten von Texten in THEORG finden Sie in unserem Anleitungsvideo auf vimeo (siehe unten).

Patienteninfo zu Fälligkeit
Auszug Rahmenvertrag: Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung über
die Zuzahlungspflicht und über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung aufzuklären.

Unsere Empfehlung:
1. Wie bereits bisher wurde der Patient auch schon mündlich über die Zuzahlung informiert. Dies kann weiterhin so erfolgen.
2. Ein schneller Weg ohne großen Aufwand wäre einfach einen Aufsteller in der Praxis zu platzieren. Hier ein Beispiel.
3. Falls gewünscht, können Sie auch ihre THEORG-Texte wie z. B. den Terminzettel anpassen. Zusätzlich wird es ab Version 14.52 einen speziellen Text „r-zuza_info.stx“ geben, den Sie als Blitzdruck einrichten können.

Informationen zum Bearbeiten und Einrichten von Texten in THEROG finden Sie hier in unserem Anleitungsvideo auf vimeo (siehe unten).

Patienteninfo zu Anmahnung
Auszug Rahmenvertrag: Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem zweiten Tag der Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen.

In THEORG finden Sie im Rezept über {Drucken} > „6 Anmahnen Zuzahlung beim Patienten“ (r-zuzahp.stx) einen entsprechenden Text. Hierbei muss lediglich die neue Zahlungsfrist hinterlegt werden.

Sofern Sie diesen Text noch nie verändert haben, wird er automatisch mit dem Update 14.52 angepasst.

Das Programmupdate 14.52 finden Sie unter {Online-Dienste} {Alle Aufträge}.

Alternativ können Sie den Text wie folgt anpassen:
Gehen Sie im Rezept über {Drucken} – klicken Sie den entsprechenden Text einmal an – [Einrichten] [Bearbeiten] und ändern den Text hier entsprechend ab.

Informationen zum Bearbeiten und Einrichten von Texten in THEORG finden Sie hier in unserem Anleitungsvideo auf vimeo.

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THEORG:
Einrichten und Bearbeiten von Texten

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Abrechnung über eine Abrechnungsfirma/Abrechnungsstelle

Rezepte mit den neuen Preisen können ab dem 01.09.2021 abgerechnet werden. Ob Ihre Abrechnungsstelle diese bereits vor dem 01.09. annimmt, klären Sie bitte direkt mit dieser.

 

Abrechnung direkt mit den Krankenkassen (MLA)

Rezepte mit den neuen Preisen können ab dem 01.09.2021 abgerechnet werden. Hierbei ist nicht definiert, ob das Abrechnungs- oder Versanddatum maßgeblich ist. Im Zweifel erstellen Sie die Abrechnung ab dem 01.09.2021.

Zusätzlich haben Sie ab Version 14.51 die Möglichkeit, das automatische Splitting bei der Abrechnung durchzuführen. Hierzu führen Sie wie gewohnt Ihre Abrechnung durch. Im Abrechnungsassistenten befindet sich dazu eine weitere Option, welche auch direkt vorbelegt ist.

Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS)/Tarifkennzeichen

Laut Rahmenvertrag gelten die neuen Preise für die Leistungserbringer gemäß § 124 Absatz 1 Nr. 1 SGB V:
21 00 501 = Masseur/Medizinischer Badebetrieb
22 00 501 = Krankengymnast/Physiotherapeut

Leistungserbringer gemäß § 124 Absatz 5 SGB V:
27 00 511 = Krankenhaus
28 00 511 = Kurbetrieb
29 00 531 = Sonstiges therapeutische Heilperson

Ob dieser vor der nächsten Abrechnung ab dem 01.09.2021 angepasst werden muss, ist aktuell in Klärung.

 

Übersicht zu Korrekturmöglichkeiten der Heilmittelverordnungen

Wir haben für Sie eine Übersicht der Korrekturmöglichkeiten der Heilmittelverordnungen (Muster 13 und Muster Z13) zusammengestellt. Die Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt – es besteht keine Gewähr auf vollständige Richtigkeit.

 

Weitere Themenbereiche zu Gültigkeit, parallele Verordnungen, Therapiebericht usw.

Weitere Informationen zu den Themen Gültigkeit, „Ausführlichen Therapiebericht auf Anforderung“, parallele Verordnungen etc. folgen.

 

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