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Podologie: neue Diagnosegruppen und neue Leistungen

Laut Beschluss vom G-BA vom 17. Februar 2022 tritt ab 01. Juli 2022 eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie im Bereich Podologie in Kraft. Demnach kann ab 01.07. 2022 die Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen durchgeführt werden.

Die notwendigen Anpassungen in THEORG werden in der kommenden Version enthalten sein. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der HMR-Prüfung und das Einfügen der neuen Diagnosegruppen.

Was können Sie heute schon tun?

Wenn Sie die neuen Leistungen nutzen möchten, so müssen Sie diese im THEORG mit einem neuen Gültigkeitsbereich neu anlegen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1.   Zunächst muss ein neuer Gültigkeitsbereich angelegt werden, da die Leistungen erst ab dem 01.07.2022 verordnungsfähig sind. Gehen Sie dazu aus dem Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel} {Gültigkeitsbereiche}. Wählen Sie im oberen Feld einen „Tarif“ eine Kassengruppe aus, über die die neuen Leistungen abgerechnet werden können. Klicken Sie anschließend auf „Neu“. Im folgenden Fenster geben Sie bei „Gültig ab“ den 01.07.2022 ein, dann „Weiter“. Bezeichnung und Splittingregel im nächsten Fenster lassen Sie unverändert und gehen wieder „Weiter“. Im abschließenden Fenster bitte nur den oberen Haken angehakt lassen, den unteren entfernen. Dann „Anlegen“.

Nun haben Sie einen neuen Gültigkeitsbereich für die gewählte Kassengruppe. Können Sie die neuen Heilmittel über verschiedene Kassengruppen abrechnen, so wiederholen Sie diesen Vorgang auch für die anderen Tarife/Kassengruppen.

2.   Nun müssen die neuen Heilmittel angelegt werden. Dazu gehen Sie aus dem Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel} {Neu}. Wählen Sie das Preislisten-Set „Manuell“ aus und gehen Sie dann „Weiter“. Legen Sie Kurzzeichen, Leistungsbezeichnung und Leistungsklasse fest und gehen Sie dann wieder auf „Weiter“. Nun können Sie pro betroffenem Tarif Preis und Positionsnummer eintragen. Sind alle Daten erfasst, gehen Sie abschließend auf „Anlegen“. Wiederholen Sie den Vorgang, bis Sie alle neuen Heilmittel, die Sie verwenden möchten, angelegt haben. Ab sofort können für Rezepte, die ein Rezeptdatum ab dem 01.07.2022 haben, die neuen Heilmittel verwendet werden.

Detaillierte Infos zu den Behandlungen können Sie im Rahmenvertrag nachlesen:
https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_podologie/anlagen_2/20220613_Podologie_Anlage_1b_Leistungsbeschreibung_Lesefassung_barrierefrei.pdf

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