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Rezepte von Flüchtlingen abrechnen

Stand 02.06.2022

Ein Flüchtling hat erfahrungsgemäß ein Rezept, das direkt über das örtliche Sozialamt oder Landratsamt abgerechnet werden kann. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zu den Preisen der gesetzlichen Krankenkassen.

  1. In THEORG müssen Sie zunächst das örtliche Sozialamt/Landratsamt als Kostenträger anlegen. Gehen Sie dazu in {Stammdaten} {Kostenträger} auf {Neu} und anschließend auf <Manuell anlegen>. Legen Sie ein Kürzel und einen Kassentitel fest. Das Feld „IK-Nummer“ lassen Sie leer. Im Feld „Tarif“ wählen Sie einen Kassentarif aus (AOK oder Ersatzkassen).

    Klicken Sie <Weiter> und geben Sie die Adresse Ihres örtlichen Sozialamtes/Landratsamtes vollständig ein. Die Felder Telefon, Telefax, E-Mail, Ansprechpartner und Homepage können Sie optional befüllen. Speichern Sie Ihre Eingaben.

    Über {Ändern} können Sie anschließend im Bereich „Zuzahlung“ den Haken „Zuzahlung wird erhoben“ entfernen.

  2. Legen Sie den Patienten (mit allen bekannten Daten) und das Rezept wie gewohnt an und nutzen Sie als Kostenträger das soeben angelegte „Sozialamt“ aus Punkt 1.

  3. Nach erfolgter Behandlung gehen Sie im Rezept auf den Menüpunkt {Quitt./Rechnung} und wählen dort die <Einzelabrechnung> an den Kostenträger. Sie können die Rechnung gegebenenfalls in der <Vorschau> prüfen und dann <Drucken>. Diese Rechnung und das Originalrezept können nun an das Sozialamt/Landratsamt verschickt werden.

  4. Detailfragen zur Abrechnung über eine Abrechnungsstelle klären Sie bitte mit Ihrem Abrechnungsunternehmen.

 

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