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Aktuelles Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes – Hochwassersituation

Der GKV Spitzenverband informiert aktuell (20.07.2021) in einem Rundschreiben darüber, dass in vom Hochwasser betroffenen Gebieten die Heilmittel auch außerhalb der Praxis erbracht werden dürfen.

Neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) können Behandlungen, zunächst bis zum 15.08.2021, an anderen Orten (z. B. im Haus des Versicherten) erbracht werden. Dies gilt auch dann, wenn kein Hausbesuch verordnet war. Allerdings gilt dabei Folgendes zu beachten: [Zitat] „ ... hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung.“

Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kurzzeichen „HW“ zu kennzeichnen.

Wie kann eine solche Kennzeichnung im THEORG erfolgen?

a) Abrechnung per MLA oder Abrechnungsstelle
Wir empfehlen, bei entsprechenden Verordnungen im {Terminblatt} eine Abrechnungs-Info über {Ändern} in den betroffenen Terminen zu hinterlegen. Nutzen Sie dazu das Kurzzeichen „HW“.

b) Die Originalverordnung kennzeichnen
Kennzeichnen Sie auch hier die betroffenen Termine handschriftlich mit dem Kurzzeichen „HW“.

Den vollständigen Rundbrief des GKV-Spitzenverbandes können Sie hier nachlesen.

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