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THEORG und die Kassensicherungsverordnung

Stand: 07.08.2023

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung, die in der Folge des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und der daraus erfolgten Anpassungen der Abgabenordnung entstanden ist und seit 01.04.2021 verpflichtend ist. Zu diesen Grundaufzeichnungen gehören z. B. die Rechnungsstellung und das Kassenbuch in THEORG.

Um den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung gerecht zu werden, führt THEORG ein von den Finanzbehörden vorgegebenes Protokoll („DSFinV-K“).

Zusätzlich müssen die Barvorgänge mit einer „elektronischen Signatur“ versehen werden. Dafür benötigen Sie bei Verwendung des THEORG Kassenbuchs, eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese TSE befindet sich auf einem speziellen USB-Stick. Die „Zertifikatslaufzeit“ dieser TSE beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. dass in diesem Zeitraum Ihre Bargeld-Vorgänge in THEORG (z. B. Kassieren einer Zuzahlung) mit einer „elektronischen Signatur“ versehen werden. Auch nach Einrichtung / Konfiguration der TSE bleiben alle Funktionen in THEORG unverändert.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Interesse an einer TSE? Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu – schicken Sie uns einfach eine kurze Mail an info@sovdwaer.de.

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