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Videotherapie in der Physiotherapie

Stand: 27.04.2022

In der Physiotherapie wird es weiterhin die Möglichkeit zur Videobehandlung geben. Darauf hat sich der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden geeinigt. Die entsprechenden Verträge können auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes eingesehen werden:

Die Verträge enthalten neben vielen technischen und organisatorischen Details auch eine abrechnungsrelevante Neuerung. So werden die bisherigen Heilmittel mit sechs zusätzlichen Leistungen ergänzt, die ausschließlich zur Abrechnung „telemedizinischer Behandlungen“ benötigt werden. Ein Beispiel ist die „KG Einzel als telemedizinische Behandlung“ mit der neuen Positionsnummer 20521.

Ob im Zuge dieser Vertragsänderung weitere Anpassungen im Programm vorgenommen werden müssen, wird derzeit geprüft.

Was ist in THEORG zu tun?

Modul Preislistenservice vorhanden – (vorerst) keine Videotherapie geplant
Modul Preislistenservice vorhanden – Videotherapie wird genutzt/soll genutzt werden
Kein Modul Preislistenservice vorhanden – Videotherapie wird genutzt/soll genutzt werden

 

Modul Preislistenservice vorhanden – (vorerst) keine Videotherapie geplant

Sollten Sie (vorerst) KEINE Videotherapie anbieten wollen, müssen Sie aktiv nichts tun.

Sollte Ihr Preislistenservice beim Programmstart neue Preise melden, hat das erst einmal nichts mit den neuen Leistungen zu tun. Sie können in diesem Fall wie gewohnt „alle Preise einspielen“.

Wenn Sie sich erst später entscheiden, Videotherapie anzubieten, können die entsprechenden Leistungen auch jederzeit später in {Stammdaten} {Heilmittel} über {Neu} hinzugefügt werden.

 

Modul Preislistenservice vorhanden – Videotherapie wird genutzt/soll genutzt werden

Sollten Sie bereits Videotherapie anbieten oder direkt anbieten wollen, spielen Sie zunächst das Update 14.77 ein. In diesem sind alle nötigen Anpassungen enthalten. Das Update finden Sie über Ihr Hauptmenü in den „Online-Diensten“ oder im Kundenbereich unserer Homepage.

Nach dem Einspielen des Updates gehen Sie aus dem Hauptmenü in {Stammdaten} {Heilmittel} {Preislistenabgleich}. Der Abgleich wird eine Meldung und das Symbol „gelbes Dreieck“ ⚠ für die Tarife der gesetzlichen Kostenträger anzeigen.

Klicken Sie im entsprechenden Tarif auf „Details öffnen“ und anschließend auf „Heilmittel anlegen“. Nach dem Anlegen können Sie „Preise einspielen“.

Da die neuen Leistungen erst seit dem 01.04.2022 erbracht werden dürfen, wird beim Einspielen der Preislisten automatisch ein neuer Gültigkeitsbereich ab 01.04.2022 mit Splittingregel 4 angelegt.

 

Kein Modul Preislistenservice vorhanden – Videotherapie wird genutzt/soll genutzt werden

Sie müssen nur aktiv werden, wenn Sie Videotherapie bereits anbieten und direkt anbieten wollen.

Da die neuen Leistungen erst seit dem 01.04.2022 erbracht werden dürfen, muss zunächst unter {Stammdaten} {Heilmittel} ein neuer Gültigkeitsbereich ab dem 01.04.2022 für alle gesetzlichen Krankenkassentarife angelegt werden.

Anschließend kann man die Heilmittel {Neu} anlegen und hierbei Preis und Positionsnummer eingeben.

In folgendem Video wird ausführlich beschrieben, wie man einen neuen Gültigkeitsbereich manuell anlegt und dort Preise hinterlegt:

vimeo-Video

THEORG:
Neue Preise manuell anlegen

Es gelten die Datenschutzerklärungen von vimeo.

zum vimeo-Video

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