Preislistenservice

Immer aktuelle Heilmittelpreise und das ganz automatisch – kein Problem mit dem Preislistenservice von THEORG! Das Modul informiert Sie über aktuelle Preisänderungen und spielt diese auf Wunsch direkt ein.

Dafür wird eine Online-Verbindung zu einer kontinuierlich aktualisierten Referenz-Datenbank für Heilmittel-Preislisten hergestellt. Diese enthält die in Deutschland gültigen Preise, welche zwischen den Berufsverbänden und den Kostenträgern vereinbart wurden und umfasst die Heilmittelpreise aller gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften, der Heilfürsorge sowie der Beihilfe.

Heilmittelpreise automatisch aktualisieren

Übernehmen Sie mit dem Preislistenservice einfach die für Ihren Betrieb relevanten Preislisten in die Software THEORG und gleichen Sie bei Bedarf bereits gespeicherte Preise und Positionsnummern ab, um manuelle Fehleinträge zu korrigieren. Das Einbinden der neuen Heilmittel-Preislisten funktioniert ganz bequem ohne einen aufwändigen Download und extra Installation.

Der Preislistenservice berücksichtigt den Gültigkeitsbeginn jeder Preisliste, daher werden die alten Preise nicht einfach sofort überschrieben. Somit können Verordnungen während der Übergangszeit je nach Vorgabe der Kostenträger sowohl zu den alten als auch zu den neuen Heilmittelpreisen abgerechnet werden.

Bei der Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern sind Sie an die verhandelten Rahmenbedingungen und Preise gebunden. Für Privatpatienten können Sie die Preise für Ihre Leistungen in einem gewissen Rahmen selbst festlegen. Falls Sie die Heilmittelpreise lieber manuell in THEORG einpflegen möchten, ist das natürlich auch möglich, jedoch mit mehr Aufwand verbunden. Informationen über neue Preislisten erhalten Sie dann in der Regel von Ihrem Berufsverband.

Voraussetzungen für den Preislistenservice

Voraussetzung für den Preislistenservice ist eine Servicevereinbarung zu THEORG. Der Preislistenservice kann jedoch unabhängig von der Servicevereinbarung jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Kosten für den Preislistenservice werden pro Monat und IK-Nummer berechnet. Falls Sie mehrere IK-Nummern für getrennte Berufsgruppen einsetzen, z. B. Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, oder Betriebe in mehreren KV-Bezirken betreiben, benötigen Sie den Preislistenservice für mehrere IK-Nummern. Bei Verwendung mehrerer IK-Nummern, für die jedoch die identischen Preislisten relevant sind, benötigen Sie den Preislistenservice nur einmal.

Die Referenz-Datenbank des Preislistenservice wird in Kooperation mit verschiedenen Datenlieferanten nach besten Wissen erstellt und aktualisiert. Die Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch ohne Gewähr.