Rehasport & Funktionstraining

Rehasport und Funktionstraining stellen nach § 44 SGB IX besondere Anforderungen an die Verwaltung und Abrechnung. THEORG bietet, je nach Organisationsform, unterschiedliche Möglichkeiten für die Terminerfassung und Abrechnung dieser Leistungen.

Rehasport richtig organisiert

Je nach Konstellation sind spezielle organisatorische Abläufe, wie die Gründung oder den Anschluss an einen Rehasportverein, erforderlich. Dieser Rehasportverein benötigt eine separate IK-Nummer, die über einen separaten Mandanten vom Praxisbetrieb getrennt verwaltet werden kann. Die Verwaltung und Abrechnung der Vereinsmitgliedschaft lässt sich ebenfalls mit THEORG in der Mitglieder- und Vertragsverwaltung regeln.

Terminieren und Auswerten

Eine Rehasportverordnung umfasst in der Regel 50 Einheiten. Trotz dieses umfangreichen Pensums können Sie mit THEORG schnell prüfen, wie viele offene Termine noch ausstehen. Selbstverständlich ist eine Teilabrechnung einer Rehasportverordnung unkompliziert möglich.

Die Behindertensportverbände fordern von allen Einrichtungen, die Rehasport anbieten, umfassende Jahresstatistiken. Um die unterschiedlichen Anforderungen erfüllen zu können, bietet THEORG verschiedene Auswertungsmöglichkeiten an. Erstellen Sie beispielsweise Auswertungen nach Altersgruppen, Krankheitsbildern oder Kostenträgern und splitten Sie diese nach weiteren Untergruppen auf, z. B. nach Geschlecht oder anderen Merkmalen.