Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung.

Externer Datenschutzbeauftragter für Heilmittelpraxen

Praxen, bei denen 10 und mehr Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Oft ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aber auch unter dieser Grenze hilfreich. Ein professioneller Datenschutzbeauftragter fördert die Umsetzung eines guten Datenschutzkonzepts mit Augenmaß. Und er ist der Ansprechpartner bei Problemen, auch mit Behörden.

Für die meisten Heilmittelerbringer ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ein bürokratischer Aufwand, der zudem schwer zu leisten ist.

Der Datenschutzbeauftragte soll auf Grund beruflicher Qualifikation benannt werden. Dazu sollte er Fachwissen im Bereich des Datenschutzrechts, des praktischen Datenschutzes und möglichst auch noch im Bereich der Datenverarbeitung haben. Gleichzeitig soll er nicht Inhaber oder Führungskraft sein. In kaum einer Praxis stehen Mitarbeiter mit dieser Qualifikation zur Verfügung.

Und noch ein Thema. Der Datenschutzbeauftragte erhält Einsicht in viele Internas. Hierzu zählen Daten der Geschäftsführung und auch die Personalakten der Kollegen. Dem Datenschutzbeauftragten ist ein separater Arbeitsplatz zu stellen und er genießt einen speziellen Kündigungsschutz. In einem kleinen oder mittleren Betrieb ist es schon im Hinblick auf den Betriebsfrieden kaum möglich, einen Mitarbeiter in diese Position zu bringen.

Wie kann eine Lösung aussehen? Eine Lösungsmöglichkeit ist der „Externe betriebliche Datenschutzbeauftragte“. Dieser ist den Anforderungen entsprechend qualifiziert, unabhängig, zur Vertraulichkeit verpflichtet und eben kein interner Mitarbeiter.

Unser Partner DATAprivat bietet diese Leistung an. Als externer Datenschutzbeauftragter mit juristischem Background ist er der Ansprechpartner für Behörden bei Nachfragen, Anzeigen, bei Datendiebstahl und Problemen mit Betroffenen. Zudem begleitet DATAprivat als externer Datenschutzbeauftragter die Praxis bei der Einführung und Aufrechterhaltung des Datenschutzes entsprechend DSGVO. Da DATAprivat auf Datenschutz im medizinischen Bereich spezialisiert ist, kann DATAprivat diese Leistungen für Heilmittelpraxen qualifiziert, aber zu überschaubaren Pauschalen anbieten.

Unser Partner DATAprivat bietet die Betreuung im Bereich Datenschutz inklusive der Übernahme der Funktion des "Externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten" zu folgenden Konditionen an:

Basisbetrag Datenschutzbetreuung je Monat (bei mehreren Praxis-Standorten je Standort) 19,80€
Zusätzlicher Betrag je Mitarbeiter der Praxis, je Monat 2,20€
Gezählt werden alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind. Dies sind in der Regel Therapeuten, Büro- und Tresenkräfte. Für Reinigungspersonal, Hausmeister trifft dies in der Regel nicht zu.  
Einmalzahlung bei Vertragsabschluss in Höhe von 380,00€
Diese beinhaltet die Teilnahme an einem Seminar, welches auf das sogenannte Datenschutz-Audit vorbereitet. (Teilnahme für eine Person, jede weitere Person 110,00€)  

 

Bei Interesse, fordern Sie hier einfach weitere Informationen zum Angebot von DATAprivat an: